- In früheren Jahren diente das metallene Rohrnetz der Stadtwerke häufig
als Erder für Elektro-, Antennen-, Blitzschutz- und sonstige
elektrische Anlagen in Gebäuden.
- Seit dem 1. Oktober 1990 ist dies nicht mehr zulässig.
- Bei Erneuerung von Hausanschlussleitungen
wird die bisherige metallene Rohrleitung durch eine heute gebräuchliche
Kunststoffleitung ersetzt
- Durch den Einbau der Kunststoffleitung wird
eine vorhandene direkte Erdung der elektrischen Anlagen unterbrochen.
Es ist deshalb erforderlich, eine hauseigene Erdungsanlage zu errichten
und diese mit allen metallenen Rohrleitungen des Hauses und dem
Schutzerder des Hausanschlusses zu verbinden (Potentialausgleich gemäss DIN VDE 0100-410 und DIN VDE 0100-540 ).
- In neuen Gebäuden müssen nach DIN Fundamenterder bei der
Errichtung eingebaut werden, die für Erdung und Potentialausgleich
Verwendung finden.
- Die Wirksamkeit der Schutzmaßnahme für Ihre
elektrische Anlagen ist nur gewährleistet, wenn die Elektroinstallation
nach den heutigen Vorschriften ausgeführt ist. Sollte dies nicht der
Fall sein, so kann bei einem Fehler in der Installation oder durch ein
schadhaftes Gerät eine lebensgefährliche Berührungsspannung auftreten.
- Da den Stadtwerken der Zustand Ihrer Anlagen nicht bekannt ist,
empfehlen wir Ihnen vorsorglich die Überprüfung Ihrer Installation
durch eine zugelassene Elektro-Installationsfirma.
- Falls erforderlich,
beauftragen Sie diese, Ihre Anlagen auf den neuesten technischen Stand
zu bringen (z. B. durch Einbringen eines Tiefenerders, einer
Potentialausgleichsschiene oder Errichtung einer Antennenerde).
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