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FAQ
 
 
Versorgung
Hausinstallation / Zählerwesen
Strom
Darf ich den Potentialausgleich an der Wasserleitung des Wasserhausanschlusses anschließen?
 
  • In früheren Jahren diente das metallene Rohrnetz der Stadtwerke häufig als Erder für Elektro-, Antennen-, Blitzschutz- und sonstige elektrische Anlagen in Gebäuden.

  • Seit dem 1. Oktober 1990 ist dies nicht mehr zulässig.

  • Bei Erneuerung von Hausanschlussleitungen wird die bisherige metallene Rohrleitung durch eine heute gebräuchliche Kunststoffleitung ersetzt

  • Durch den Einbau der Kunststoffleitung wird eine vorhandene direkte Erdung der elektrischen Anlagen unterbrochen. Es ist deshalb erforderlich, eine hauseigene Erdungsanlage zu errichten und diese mit allen metallenen Rohrleitungen des Hauses und dem Schutzerder des Hausanschlusses zu verbinden (Potentialausgleich gemäss DIN VDE 0100-410 und DIN VDE 0100-540 ).

  • In neuen Gebäuden müssen nach DIN Fundamenterder bei der Errichtung eingebaut werden, die für Erdung und Potentialausgleich Verwendung finden.

  • Die Wirksamkeit der Schutzmaßnahme für Ihre elektrische Anlagen ist nur gewährleistet, wenn die Elektroinstallation nach den heutigen Vorschriften ausgeführt ist. Sollte dies nicht der Fall sein, so kann bei einem Fehler in der Installation oder durch ein schadhaftes Gerät eine lebensgefährliche Berührungsspannung auftreten.

  • Da den Stadtwerken der Zustand Ihrer Anlagen nicht bekannt ist, empfehlen wir Ihnen vorsorglich die Überprüfung Ihrer Installation durch eine zugelassene Elektro-Installationsfirma.

  • Falls erforderlich, beauftragen Sie diese, Ihre Anlagen auf den neuesten technischen Stand zu bringen (z. B. durch Einbringen eines Tiefenerders, einer Potentialausgleichsschiene oder Errichtung einer Antennenerde).
 
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