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FAQ
 
 
Versorgung
Antrags- und Meldeformulare für Genehmigungen
Wie erfolgt die Anmeldung elektrischer Anlagen und Geräte?
 
  • Damit die Stadtwerke ihre Versorgungsnetze, Hausanschlüsse sowie Zähl- und Messeinrichtungen leistungsgerecht auslegen und mögliche Netzrückwirkungen beurteilen können, muss der Planer oder der Einrichter auch im Hinblick auf die gleichzeitig benötigte elektrische Leistung zusammen mit der Anmeldung die erforderlichen Angaben über die anzuschließenden elektrischen Anlagen und Verbrauchsgeräte dokumentieren.

  • Die Anmeldung darf nur durch im Installateurverzeichnis der Stadtwerke Baden-Baden zugelassene Installationsunternehmen erfolgen.

  • Dies gilt insbesondere für

    • neue Kundenanlagen

    • zu erweiternde Anlagen,
      wenn diese aufgrund des vorherigen Antrags festgelegte Leistung überschritten wird

    • vorübergehend angeschlossene Anlagen, z.B. Baustellen und Schaustellerbetriebe

    • Eigenerzeugeranlagen (Blockheizkraftwerke, Photovoltaikanlage, Wasserkraftwerke)

    • Geräte zur Heizung oder Klimatisierung, ausgenommen ortsveränderliche Geräte
      (Durchlauferhitzer, Nachtspeicherheizung, Wärmepumpen)

    • Einzelgeräte mit einer Nennleistung von mehr als 12 kW
 
 
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