- Damit die Stadtwerke ihre Versorgungsnetze, Hausanschlüsse sowie Zähl-
und Messeinrichtungen leistungsgerecht auslegen und mögliche
Netzrückwirkungen beurteilen können, muss der Planer oder der
Einrichter auch im Hinblick auf die gleichzeitig benötigte elektrische
Leistung zusammen mit der Anmeldung die erforderlichen Angaben über die
anzuschließenden elektrischen Anlagen und Verbrauchsgeräte
dokumentieren.
- Die Anmeldung darf nur durch im Installateurverzeichnis
der Stadtwerke Baden-Baden zugelassene Installationsunternehmen
erfolgen.
- Dies gilt insbesondere für
- neue Kundenanlagen
- zu erweiternde Anlagen,
wenn diese aufgrund des vorherigen Antrags festgelegte Leistung überschritten wird
- vorübergehend angeschlossene Anlagen, z.B. Baustellen und Schaustellerbetriebe
- Eigenerzeugeranlagen (Blockheizkraftwerke, Photovoltaikanlage, Wasserkraftwerke)
- Geräte zur Heizung oder Klimatisierung, ausgenommen ortsveränderliche Geräte
(Durchlauferhitzer, Nachtspeicherheizung, Wärmepumpen)
- Einzelgeräte mit einer Nennleistung von mehr als 12 kW
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