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Ausspeisenetzbetreiber
Netzbetreiber
des Ausspeisepunktes, mit dem der Transportkunde einen Ausspeisevertrag
abschließt.
Ausspeisepunkt
Ein Punkt
innerhalb eines Marktgebietes, an dem Gas aus einem Netz oder Teilnetz eines
Netzbetreibers entnommen werden kann, einschließlich der Entnahme an
Netzkopplungspunkten oder der Entnahme zum Zweck der Einspeicherung.
Bilanzkreisnetzbetreiber
Netzbetreiber,
bei dem ein Bilanzkreis gebildet werden kann und mit dem ein Bilanzkreisvertrag
abgeschlossen wird.
Einzelbuchungsvariante
Abwicklung
des Gastransports im Wege der einzelnetzbezogenen Buchung von Ein- und
Ausspeisekapazität bzw. Vorhalteleistung.
Einspeisenetzbetreiber
Netzbetreiber
des Einspeisepunktes, mit dem der Transportkunde einen Einspeisevertrag
abschließt.
Einspeisepunkt
Ein Punkt
innerhalb eines Marktgebietes, an dem Gas an einen Netzbetreiber in dessen
(Teil-)Netz übergeben werden kann, einschließlich der Übergabe an Importpunkten,
inländischen Quellen, Netzkopplungspunkten, Speichern oder Misch- und
Konversionsanlagen.
Feste Kapazität
Kapazität,
die von dem Transportkunden auf fester Basis gemäß § 4 Netzzugangsbedingungen
buchbar ist.
Kapazität
Maximale
stündliche Flussrate an einem Ein- oder Ausspeisepunkt innerhalb eines bestimmten
Zeitraums, die entsprechend den Vorgaben des Netzbetreibers in m³/h (Vn)
bzw. kWh/h ausgedrückt wird.
Marktgebiet
Eine
Zusammenfassung von (Teil-)Netzen. Die Zugehörigkeit einzelner (Teil-) Netze zu
Marktgebieten ist unter www.gasnetzkarte.de
zu ersehen.
Marktgebietsaufspannender
Netzbetreiber
Der oder
die Netzbetreiber eines Marktgebietes, der/die im Rahmen der Ausweisung des
Marktgebietes als marktgebietsaufspannende(r) Netzbetreiber bekannt ist/sind.
Marktgebietsaufspannendes Netz
(Teil-)Netz(e)
des/der marktgebietaufspannenden Netzbetreiber(s).
Nachgelagerter Bilanzkreis
Bilanzkreis,
der nicht im (Teil-)Netz des marktgebietsaufspannenden Netzbetreibers gebildet
wird. Nachgelagerter Netzbetreiber
Derjenige Netzbetreiber, der im Verhältnis zu dem vorgelagerten Netzbetreiber dem Ausspeisepunkt des Ausspeisevertrages des Transportkunden näher steht.
Nominierung
Anmeldung
über die innerhalb bestimmter Zeitspannen zu transportierenden Gasmengen gemäß
§ 20 Netzzugangsbedingungen und des Operating Manual, Anlage NZB 2 der
Netzzugangsbedingungen.
Renominierung
Nachträgliche
Änderung der Nominierung.
Technische Anforderungen
Technische
Parameter, die für die Buchung und den Gastransport erforderlich sind,
insbesondere Druck, Gasbeschaffenheit, Messung, Allokation.
Transportkunde Großhändler, Gaslieferant einschließlich der Handelsabteilung eines vertikal integrierten Unternehmens und Letztverbraucher, der mit einem nachgelagerten Netzbetreiber einen Ausspeisevertrag über den Gastransport über mehr als ein Netz innerhalb des Marktgebietes schließt.
Shippercode
Eindeutiger
Code, der von dem Bilanzkreisnetzbetreiber für einen Bilanzkreis vergeben wird
und der Identifizierung der Nominierungen oder Renominierungen von Gasmengen
dient.
Sub-Bilanzkreis
Bilanzkreis,
in dem Differenzmengen saldiert, jedoch nicht ausgeglichen werden. Ein
Sub-Bilanzkreis ist einem Bilanzkreis zugeordnet, in dem das Saldo der Differenzmengen,
das in dem Sub-Bilanzkreis aufgetreten ist, ausgeglichen wird.
Unterbrechbare Kapazität
Kapazität,
die von einem Transportkunden auf unterbrechbarer Basis gemäß § 4
Netzzugangsbedingungen buchbar ist. Die Nutzung der unterbrechbaren Kapazität
kann von dem Netzbetreiber gemäß § 32 Netzzugangsbedingungen unterbrochen
werden.
Vertraglicher Kapazitätsengpass
Ein
Engpass entsprechend § 10 Abs. 1 GasNZV
Virtueller Ausspeisepunkt
Ein nur
für die Bilanzkreisführung notwendiger, aber nicht zu buchender Ausspeisepunkt
eines Bilanzkreises über den Gas in einen anderen Bilanzkreis übertragen wird.
Virtueller Einspeisepunkt
Ein nur
für die Bilanzkreisführung notwendiger, aber nicht zu buchender Einspeisepunkt
eines Bilanzkreises über den Gas aus einem anderen Bilanzkreis übertragen wird.
Virtueller Handelspunkt
Ein
virtueller Punkt, an dem Gas nach der Einspeisung und vor der Ausspeisung
innerhalb des Marktgebietes gehandelt werden kann. Der virtuelle Handelspunkt
ist keinem physischen Ein- oder Ausspeisepunkt zugeordnet und ermöglicht es
Käufern und Verkäufern von Gas, ohne Kapazitätsbuchung Gas zu kaufen bzw. zu
verkaufen.
Vorgelagerter Netzbetreiber
Derjenige Netzbetreiber der im Verhältnis zum nachgelagerten Netzbetreiber dem (Teil-)Netz des marktgebietsaufspannenden Netzbetreiber näher steht
Vorhalteleistung
Diejenige
Kapazität, die im Auslegungszustand an einem Ausspeisepunkt als maximale
Leistungsinanspruchnahme ermittelt wird.
Zweivertragsvariante
Abwicklung
des Gastransportes netzübergreifend innerhalb eines Marktgebietes auf der
Grundlage eines Ein- und eines Ausspeisevertrages. |