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Stadtwerke > Erdgas > Begriffsbestimmung Mail Druckansicht
 
Begriffsbestimmung
 
 
Ausspeisenetzbetreiber

Netzbetreiber des Ausspeisepunktes, mit dem der Transportkunde einen Ausspeisevertrag abschließt.


Ausspeisepunkt

Ein Punkt innerhalb eines Marktgebietes, an dem Gas aus einem Netz oder Teilnetz eines Netzbetreibers entnommen werden kann, einschließlich der Entnahme an Netzkopplungspunkten oder der Entnahme zum Zweck der Einspeicherung.


Bilanzkreisnetzbetreiber

Netzbetreiber, bei dem ein Bilanzkreis gebildet werden kann und mit dem ein Bilanzkreisvertrag abgeschlossen wird.


Einzelbuchungsvariante

Abwicklung des Gastransports im Wege der einzelnetzbezogenen Buchung von Ein- und Ausspeisekapazität bzw. Vorhalteleistung.


Einspeisenetzbetreiber

Netzbetreiber des Einspeisepunktes, mit dem der Transportkunde einen Einspeisevertrag abschließt.


Einspeisepunkt

Ein Punkt innerhalb eines Marktgebietes, an dem Gas an einen Netzbetreiber in dessen (Teil-)Netz übergeben werden kann, einschließlich der Übergabe an Importpunkten, inländischen Quellen, Netzkopplungspunkten, Speichern oder Misch- und Konversionsanlagen.


Feste Kapazität

Kapazität, die von dem Transportkunden auf fester Basis gemäß § 4 Netzzugangsbedingungen buchbar ist.


Kapazität

Maximale stündliche Flussrate an einem Ein- oder Ausspeisepunkt innerhalb eines bestimmten Zeitraums, die entsprechend den Vorgaben des Netzbetreibers in m³/h (Vn) bzw. kWh/h ausgedrückt wird.


Marktgebiet

Eine Zusammenfassung von (Teil-)Netzen. Die Zugehörigkeit einzelner (Teil-) Netze zu Marktgebieten ist unter www.gasnetzkarte.de zu ersehen.


Marktgebietsaufspannender Netzbetreiber

Der oder die Netzbetreiber eines Marktgebietes, der/die im Rahmen der Ausweisung des Marktgebietes als marktgebietsaufspannende(r) Netzbetreiber bekannt ist/sind.


Marktgebietsaufspannendes Netz

(Teil-)Netz(e) des/der marktgebietaufspannenden Netzbetreiber(s).


Nachgelagerter Bilanzkreis

Bilanzkreis, der nicht im (Teil-)Netz des marktgebietsaufspannenden Netzbetreibers gebildet wird.


Nachgelagerter Netzbetreiber

Derjenige Netzbetreiber, der im Verhältnis zu dem vorgelagerten Netzbetreiber dem Ausspeisepunkt des Ausspeisevertrages des Transportkunden näher steht.

Nominierung

Anmeldung über die innerhalb bestimmter Zeitspannen zu transportierenden Gasmengen gemäß § 20 Netzzugangsbedingungen und des Operating Manual, Anlage NZB 2 der Netzzugangsbedingungen.

Renominierung

Nachträgliche Änderung der Nominierung.

Technische Anforderungen

Technische Parameter, die für die Buchung und den Gastransport erforderlich sind, insbesondere Druck, Gasbeschaffenheit, Messung, Allokation.

Transportkunde

Großhändler, Gaslieferant einschließlich der Handelsabteilung eines vertikal integrierten Unternehmens und Letztverbraucher, der mit einem nachgelagerten Netzbetreiber einen Ausspeisevertrag über den Gastransport über mehr als ein Netz innerhalb des Marktgebietes schließt.

Shippercode

Eindeutiger Code, der von dem Bilanzkreisnetzbetreiber für einen Bilanzkreis vergeben wird und der Identifizierung der Nominierungen oder Renominierungen von Gasmengen dient.

Sub-Bilanzkreis

Bilanzkreis, in dem Differenzmengen saldiert, jedoch nicht ausgeglichen werden. Ein Sub-Bilanzkreis ist einem Bilanzkreis zugeordnet, in dem das Saldo der Differenzmengen, das in dem Sub-Bilanzkreis aufgetreten ist, ausgeglichen wird.

Unterbrechbare Kapazität

Kapazität, die von einem Transportkunden auf unterbrechbarer Basis gemäß § 4 Netzzugangsbedingungen buchbar ist. Die Nutzung der unterbrechbaren Kapazität kann von dem Netzbetreiber gemäß § 32 Netzzugangsbedingungen unterbrochen werden.

Vertraglicher Kapazitätsengpass

Ein Engpass entsprechend § 10 Abs. 1 GasNZV

Virtueller Ausspeisepunkt

Ein nur für die Bilanzkreisführung notwendiger, aber nicht zu buchender Ausspeisepunkt eines Bilanzkreises über den Gas in einen anderen Bilanzkreis übertragen wird.

Virtueller Einspeisepunkt

Ein nur für die Bilanzkreisführung notwendiger, aber nicht zu buchender Einspeisepunkt eines Bilanzkreises über den Gas aus einem anderen Bilanzkreis übertragen wird.


Virtueller Handelspunkt

Ein virtueller Punkt, an dem Gas nach der Einspeisung und vor der Ausspeisung innerhalb des Marktgebietes gehandelt werden kann. Der virtuelle Handelspunkt ist keinem physischen Ein- oder Ausspeisepunkt zugeordnet und ermöglicht es Käufern und Verkäufern von Gas, ohne Kapazitätsbuchung Gas zu kaufen bzw. zu verkaufen.


Vorgelagerter Netzbetreiber

Derjenige Netzbetreiber der im Verhältnis zum nachgelagerten Netzbetreiber dem (Teil-)Netz des marktgebietsaufspannenden Netzbetreiber näher steht

Vorhalteleistung

Diejenige Kapazität, die im Auslegungszustand an einem Ausspeisepunkt als maximale Leistungsinanspruchnahme ermittelt wird.


Zweivertragsvariante

Abwicklung des Gastransportes netzübergreifend innerhalb eines Marktgebietes auf der Grundlage eines Ein- und eines Ausspeisevertrages.