Der zusätzlich zu den Netznutzungsentgelten zu entrichtende Mess- und
Abrechnungspreis wird in Abhängigkeit von der messtechnischen
Ausstattung und dem Abrechnungsintervall erhoben. Die Preise von
Messung und Abrechnung sind seit dem 01.10.2007 Bestandteil des
Preisblattes für die Netznutzung, welches im Downloadbereich eingesehen und herunter geladen werden kann.
Messstellenbetrieb und Messdienstleisung
Durch
das Gesetz zur Öffnung des Messwesens bei Strom und Gas für den
Wettbewerb erfolgt eine vollständige Liberalisierung der Bereiche des
Messstellenbetriebs und der Messung. Mit der Neuregelung von § 21b EnWG
und der Verordnung zum Erlass von Regelungen über Messeinrichtungen im
Strom- und Gasbereich - Messzugangsverordnung (MessZV) - können Dritte
auf Wunsch des jeweiligen Anschlussnutzers den Messstellenbetrieb
und/oder die Messung durchführen, sofern sie einen einwandfreien und
den eichrechtlichen Vorschriften entsprechenden Messstellenbetrieb bzw.
eine entsprechende Messung gewährleisten.
Voraussetzung für die
Übernahme des Messstellenbetriebes und/oder der Messung an einer im
Verteilnetz der Stadtwerke Baden-Baden befindlichen Messstelle ist der
Abschluss eines Messstellen- und Messrahmenvertrages zwischen dem
Messstellenbetreiber bzw. Messdienstleister und den Stadtwerken
Baden-Baden. Der aktuelle Rahmenvertrag sowie die im Netz der
Stadtwerke Baden-Baden geltenden Technischen Mindestanforderungen an
Messeinrichtungen und die Mindestanforderungen an Datenumfang und
Datenqualität können im Downloadbereich auf den Informationsseiten für den Zugang zum Stromnetz eingesehen und herunter geladen werden. |
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