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Stadtwerke > Erdgas > Messung/Abrechnung Mail Druckansicht
 
 
 
Der zusätzlich zu den Netznutzungsentgelten zu entrichtende Mess- und Abrechnungspreis wird in Abhängigkeit von der messtechnischen Ausstattung und dem Abrechnungsintervall erhoben. Die Preise von Messung und Abrechnung sind seit dem 01.10.2007 Bestandteil des Preisblattes für die Netznutzung, welches im Downloadbereich eingesehen und herunter geladen werden kann.

Messstellenbetrieb und Messdienstleisung

Durch das Gesetz zur Öffnung des Messwesens bei Strom und Gas für den Wettbewerb erfolgt eine vollständige Liberalisierung der Bereiche des Messstellenbetriebs und der Messung. Mit der Neuregelung von § 21b EnWG und der Verordnung zum Erlass von Regelungen über Messeinrichtungen im Strom- und Gasbereich - Messzugangsverordnung (MessZV) - können Dritte auf Wunsch des jeweiligen Anschlussnutzers den Messstellenbetrieb und/oder die Messung durchführen, sofern sie einen einwandfreien und den eichrechtlichen Vorschriften entsprechenden Messstellenbetrieb bzw. eine entsprechende Messung gewährleisten.

Voraussetzung für die Übernahme des Messstellenbetriebes und/oder der Messung an einer im Verteilnetz der Stadtwerke Baden-Baden befindlichen Messstelle ist der Abschluss eines Messstellen- und Messrahmenvertrages zwischen dem Messstellenbetreiber bzw. Messdienstleister und den Stadtwerken Baden-Baden. Der aktuelle Rahmenvertrag sowie die im Netz der Stadtwerke Baden-Baden geltenden Technischen Mindestanforderungen an Messeinrichtungen und die Mindestanforderungen an Datenumfang und Datenqualität können im Downloadbereich auf den Informationsseiten für den Zugang zum Stromnetz eingesehen und herunter geladen werden.