Aktuelles
  Wir über uns
  So erreichen Sie uns
  Kundenservice
  Vertrieb
  Netzzugang
Strom
Erdgas
Aktuelles
Begriffsbestimmung
Zugangsbedingungen
Netznutzungsentgelte
Ausgleichsleistungen
Messung/Abrechnung
Netzdaten
Download
  Netzbetrieb
  Onlineformulare
  Nahverkehr
  MerkurBergbahn
  Umweltprojekte
  Historisches E-Werk
  Ausbildung
  Ausschreibungen
  Parkgaragen
  Bäder
    Impressum
    Datenschutz
    Inhaltsverzeichnis
    Häufige Fragen
    Hilfe
Suche
Stadtwerke > Erdgas > Zugangsbedingungen Mail Druckansicht
 
Zugangsbedingungen
 
 
Bedingungen für den Netzanschluss

Die Technischen Mindestanforderungen für den Netzanschluss im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Baden-Baden ergeben sich aus den anerkannten Regeln der Technik. Dazu zählen im Wesentlichen DIN EN-Normen sowie die technischen Richtlinien der Verbände (DVGW, BGW). Es gelten insbesondere die folgenden Bedingungen:

  • Verordnung zum Erlass von Regelungen des Netzanschlusses von Letztverbrauchern in Niederspannung und Niederdruck
    hier: Niederdruckanschlussverordnung - NDAV
  • Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke Baden-Baden zur NDAV
  • Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederdruckgasnetz (TAB) der Stadtwerke Baden-Baden
  • Technische Regel DVGW-Arbeitsblatt G 2000 (Bezugsmöglichkeit: www.wvgw.de)
  • Technische Regel DVGW-Arbeitsblatt G 262 (Bezugsmöglichkeit: www.wvgw.de)
  • Technische Mindestanforderungen für die Auslegung und den Betrieb dezentraler Erzeugungsanlagen zur Einspeisung von Biomethan in das Erdgasnetz

Bedingungen für den Netzzugang

Unter der Voraussetzung freier Kapazitäten ermöglichen die Stadtwerke Baden-Baden allen Netznutzern, dass Gas sicher, preisgünstig und effizient durch die von ihr betriebenen Gasnetze transportiert wird.

Die Stadtwerke Baden-Baden reservieren in ihrem Leitungssystem die vom Transportkunden angegebene höchste Stundenleistungskapazität für die Dauer des vertraglich vereinbarten Netzzuganges. Darüber hinaus stellen die Stadtwerke Baden-Baden Systemdienstleistungen wie z.B. Mengenermittlung, Datentransfer und Odorierung zur Verfügung. Das vom Transportkunden übergebene Erdgas wird vom virtuellen Handelspunkt des Marktgebietes NetConnect Germany bis zur entsprechenden Übergabestelle an den Netzendkunden transportiert. Die Messanlagen des Kunden sind für eine Fernauslesung auszustatten. Für Ausspeisestellen mit einer jährlichen Ausspeisung bis maximal 1,5 Mio kWh/a und einer maximalen Kapazität von 500 kWh/h ist eine Leistungsmessung nicht erforderlich. Für diese Ausspeisestellen werden vereinfachte Standardlastprofile entsprechend den Arbeiten der TU München in einer an das von den Stadtwerken Baden-Baden verwendete EDM-System angepassten Ausprägung angewandt. Die Standardlastprofile können im Downloadbereich eingesehen und herunter geladen werden.

Die Stadtwerke Baden-Baden wenden im Gasbereich für Ausspeisestellen ohne registrierende Leistungsmessung (RLM) das synthetische Bilanzierungsverfahren an.

Zur Belieferung eines Anschlussnutzers im Netz des Netzbetreibers sind die folgenden vertraglichen Regelungen erforderlich:

  • Lieferantenrahmenvertrag zwischen Netzbetreiber und Transportkunde zur Regelung der Zusammenarbeit und der gegenseitigen Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Belieferung der Kunden des Transportkunden im Netz des Netzbetreibers durch den Transportkunden;

  • Netzanschlussvertrag zwischen Netzbetreiber und Anschlussnehmer zur Regelung des technischen Anschlusses der gastechnischen Anlage des Anschlussnehmers an das Netz des Netzbetreibers.

  • Anschlussnutzungsvertrag zwischen Netzbetreiber und Anschlussnutzer, sofern es sich nicht um einen Niederdruckanschluss handelt. Die Nutzung eines Niederdruckanschlusses erfolgt auf der Grundlage der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschlusses und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck  (Niederdruckanschlussverordnung - NDAV) vom 01.11.2006 sowie der Ergänzenden Bedingungen des Netzbetreibers.

  • Bilanzkreisvertrag – unmittelbar oder mittelbar – zwischen Transportkunde und dem Netzbetreiber der den Bilanzausgleich durchführt für den Ausgleich von Differenzen zwischen den Entnahmen der Kunden des Transportkunden und dessen zeitgleichen und wärmeäquivalenten Einspeisungen;

  • Gasliefervertrag zwischen Transportkunde und seinem Kunden für die Energielieferung.

Unser vorgelagerter Netzbetreiber ist die Gasversorgung Süddeutschland GmbH (GVS) mit Sitz in Stuttgart. Durch die Marktgebietskooperation der GVS mit der NetConnect Germany (NCG) nimmt seit dem 01.10.2009 die NCG die Aufgaben des Bilanzkreisnetzbetreibers wahr. Für den Zugang zu unserem Gasnetz sowie für den zuverlässigen Betrieb des Netzes sind entsprechende Netzzugangsentgelte zu entrichten.

Am 27.07.2006 sind die Stadtwerke Baden-Baden der "Vereinbarung über die Kooperation gemäß § 20 Abs. 1b EnWG zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen" vom 19. Juli 2006 beigetreten.

Die Netzzugangsbedingungen können im Downloadbereich eingesehen und herunter geladen werden.