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Bedingungen für den Netzanschluss
Die
Technischen Mindestanforderungen für den Netzanschluss im
Versorgungsgebiet der Stadtwerke Baden-Baden ergeben sich aus den
anerkannten Regeln der Technik. Dazu zählen im Wesentlichen DIN
EN-Normen sowie die technischen Richtlinien der
Verbände (DVGW, BGW). Es gelten insbesondere die folgenden
Bedingungen:
Bedingungen für den Netzzugang Unter der Voraussetzung freier Kapazitäten ermöglichen die Stadtwerke Baden-Baden allen Netznutzern, dass Gas sicher, preisgünstig und effizient durch die von ihr betriebenen Gasnetze transportiert wird.
Die Stadtwerke Baden-Baden reservieren in ihrem Leitungssystem die vom Transportkunden angegebene höchste Stundenleistungskapazität für die Dauer des vertraglich vereinbarten Netzzuganges. Darüber hinaus stellen die Stadtwerke Baden-Baden Systemdienstleistungen wie z.B. Mengenermittlung, Datentransfer und Odorierung zur Verfügung. Das vom Transportkunden übergebene Erdgas wird vom virtuellen Handelspunkt des Marktgebietes NetConnect Germany bis zur entsprechenden Übergabestelle an den Netzendkunden transportiert. Die Messanlagen des Kunden sind für eine Fernauslesung auszustatten. Für Ausspeisestellen mit einer jährlichen Ausspeisung bis maximal 1,5 Mio kWh/a und einer maximalen Kapazität von 500 kWh/h ist eine Leistungsmessung nicht erforderlich. Für diese Ausspeisestellen werden vereinfachte Standardlastprofile entsprechend den Arbeiten der TU München in einer an das von den Stadtwerken Baden-Baden verwendete EDM-System angepassten Ausprägung angewandt. Die Standardlastprofile können im Downloadbereich eingesehen und herunter geladen werden. Die Stadtwerke Baden-Baden wenden im Gasbereich für Ausspeisestellen ohne registrierende Leistungsmessung (RLM) das synthetische Bilanzierungsverfahren an.
Zur Belieferung eines Anschlussnutzers im Netz des Netzbetreibers sind die folgenden vertraglichen Regelungen erforderlich:
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Lieferantenrahmenvertrag zwischen Netzbetreiber und Transportkunde zur Regelung der Zusammenarbeit und der gegenseitigen Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Belieferung der Kunden des Transportkunden im Netz des Netzbetreibers durch den Transportkunden; Netzanschlussvertrag zwischen Netzbetreiber und Anschlussnehmer zur Regelung des technischen
Anschlusses der gastechnischen Anlage des Anschlussnehmers an das Netz
des Netzbetreibers.
Anschlussnutzungsvertrag zwischen Netzbetreiber und Anschlussnutzer, sofern es sich nicht um
einen Niederdruckanschluss handelt. Die Nutzung eines
Niederdruckanschlusses erfolgt auf der Grundlage der Verordnung
über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschlusses und dessen Nutzung
für die Gasversorgung in Niederdruck
(Niederdruckanschlussverordnung - NDAV) vom 01.11.2006 sowie der Ergänzenden Bedingungen des Netzbetreibers.
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Bilanzkreisvertrag – unmittelbar oder mittelbar – zwischen Transportkunde und dem Netzbetreiber der den Bilanzausgleich durchführt für den Ausgleich von Differenzen zwischen den Entnahmen der Kunden des Transportkunden und dessen zeitgleichen und wärmeäquivalenten Einspeisungen;
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Gasliefervertrag zwischen Transportkunde und seinem Kunden für die Energielieferung.
Unser vorgelagerter Netzbetreiber ist die Gasversorgung Süddeutschland GmbH (GVS) mit Sitz in Stuttgart. Durch die Marktgebietskooperation der GVS mit der NetConnect Germany (NCG) nimmt seit dem 01.10.2009 die NCG die Aufgaben des Bilanzkreisnetzbetreibers wahr. Für den Zugang zu unserem Gasnetz sowie für den zuverlässigen Betrieb des Netzes sind entsprechende Netzzugangsentgelte zu entrichten.
Am 27.07.2006 sind die Stadtwerke Baden-Baden der "Vereinbarung über die Kooperation gemäß § 20 Abs. 1b EnWG zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen" vom 19. Juli 2006 beigetreten.
Die Netzzugangsbedingungen können im Downloadbereich eingesehen und herunter geladen werden. |