Ausgleichsleistungen für Jahresmengendifferenzen bei Abnahmestellen, die nach dem synthetischen Lastprofilverfahren bilanziert werden, werden dem jeweiligen Lieferanten wie folgt vergütet bzw. in Rechnung gestellt:
Die Stadtwerke Baden-Baden werden dem Lieferanten elektrische Arbeit als ungewollte Mindermenge bereitstellen bzw. als ungewollte Mehrmenge abnehmen (§ 13 Abs. 2 und 3 StromNZV) und diese im Rahmen der Jahresmehr- und Jahresmindermengenabrechnung abrechnen. Für Jahresmehr- und Jahresmindermengen wird auf der Grundlage der monatlichen Marktpreise ein einheitlicher Preis berechnet. Im Downloadbereich kann die aktuelle Preisliste eingesehen und heruntergeladen werden.
Die Ermittlung der Mehr- bzw. Minderbezugsmengen erfolgt nach dem folgenden Verfahren:
- Für jeden Zählpunkt, der vom Lieferanten nach dem Lastprofilverfahren beliefert wird, ermittelt der Netzbetreiber im Rahmen der üblichen Ablesezyklen aus dem Zählerstand den tatsächlichen abrechungsrelevanten Jahresenergieverbrauch ggf. mit rechnerischer Abgrenzung.
- Nach Feststellung des tatsächlichen Jahresenergieverbrauchs aller Kunden erfolgt die Ermittlung der Mehr- oder Mindermengen durch die Bildung der Differenzmengen zwischen der Anwendung des Lastprofilverfahrens auf den tatsächlichen jeweiligen Jahresenergieverbrauch und der Anwendung auf den geschätzten jeweiligen Jahresenergieverbrauch.
- Übersteigen die tatsächlichen Entnahmen den geschätzten Jahresenergieverbrauch, liegt eine Mehrbezugsmenge vor, die als vom Netzbetreiber geliefert gilt. Im umgekehrten Fall gilt die Minderbezugsmenge als vom Netzbetreiber abgenommen.
- Die Minderbezugsmengen oder Mehrbezugsmengen werden je Kundengruppe für jeden Monat ermittelt. Für die Abrechnung erfolgt eine monatliche Saldierung über alle Kunden des Lieferanten.
- Für Mehrbezugsmengen zahlt der Lieferant an den Netzbetreiber, für Minderbezugsmengen zahlt der Netzbetreiber an den Lieferanten je kWh Wirkarbeit ein Entgelt.
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