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Stadtwerke > Strom > Begriffsbestimmung Mail Druckansicht
 
Begriffsbestimmung
 
 
Anschlussnehmer

Natürliche oder juristische Person, die die Errichtung, Vorhaltung oder Erweiterung eines Netzanschlusses mit dem Netzbetreiber vereinbart.

Anschlussnutzer

Natürliche oder juristische Person, die über den Netzanschluss mit elektrischer Energie versorgt wird.

Beistellung

Mit Beistellung bezeichnet man eine bilaterale Vereinbarung zwischen Lieferanten, welche die Belieferung von Kunden an der Entnahmestelle im Auftragsverhältnis regelt.

Bilanzierung

Beim Übertragungsnetzbetreiber werden die Energiemengen zum Zweck der Bilanzkreis-Abrechnung bilanzkreisscharf erfasst. Beim Verteilungsnetzbetreiber erfolgt eine lieferanten- und bilanzkreisscharfe Vorbilanzierung. Bei Anwendung des Kontierungsverfahrens und für die EEG-Abwicklung kann auch beim Übertragungsnetzbetreiber bilanziert werden.

Bilanzkoordinator

Zur Ermittlung der Bilanzabweichungen der Bilanzkreise in einer Regelzone wirkt beim Übertragungsnetzbetreiber eine Stelle als Bilanzkoordinator, der alle notwendigen Daten der Bilanzkreise zusammenführt.

Bilanzkreis

Ein Bilanzkreis setzt sich aus einer beliebigen Anzahl von Einspeise- und/oder Entnahmestellen (i.d.R. Zählstellen für Erzeugungseinheiten bzw. Kraftwerke und Lasten) innerhalb einer Regelzone zusammen.

In einem Bilanzkreis soll ein Gleichgewicht zwischen den Einspeisungen aus den zugeordneten Einspeisestellen sowie den Fahrplanlieferungen von anderen Bilanzkreisen einerseits (Beschaffung), und den Entnahmen der zugeordneten Entnahmestellen sowie den Fahrplanlieferungen zu anderen Bilanzkreise andererseits (Abgabe) gegeben sein.

Bilanzkreisverantwortlicher

Der Bilanzkreisverantwortliche ist für eine ausgeglichene Bilanz zwischen Beschaffung (Erzeugung, Importe) und Abgabe (Verbraucher, Exporte) in jeder Viertelstunde verantwortlich. Bilanzkreisverantwortliche können z. B. Stromhändler oder Vertriebsabteilungen sein, aber auch große Industriebetriebe, die ihre Strombeschaffung in eigener Verantwortung durchführen.

Bilanzkreisvertrag

Der Bilanzvertrag wird zwischen Bilanzkreisverantwortlichem (Lieferant) und Übertragungsnetzbetreiber geschlossen. Gegenstand des Vertrags ist die Führung und Abwicklung des Bilanzkreises und Erfassung der Energielieferungen für alle angemeldeten Teilnehmer.

Blindleistung

Blindleistung ist die elektrische Leistung, die zum Aufbau von magnetischen Feldern (z.B. in Motoren, Transformatoren) oder von elektrischen Feldern (z.B. in Kondensatoren) benötigt wird. Bei überwiegend magnetischem Feld ist die Blindleistung induktiv, bei überwiegend elektrischem Feld kapazitiv.

Eigenerzeugungsanlagen

Eigenerzeugungsanlagen sind Anlagen zur Erzeugung von elektrischer Energie, im Wesentlichen für den eigenen Verbrauch, im Besitz von Unternehmen, Betrieben und Privatpersonen, die nicht Energieversorgungsunternehmen im Hauptbetrieb sind.

Elektrizitätszähler

Einrichtungen zur Messung und Registrierung (Zählung) elektrischer Wirk- und/oder Blindenergie. Die Anzeige der Energiemenge erfolgt in Kilowattstunden (kWh) für die Wirkenergie und in Kilovarstunden (kvarh) für die Blindenergie. Zur Zählung größerer Energiemengen werden zusätzlich Messwandler verwendet; im Niederspannungsnetz nur Stromwandler; im Mittel- und Hochspannungsnetz Strom- und Spannungswandler. Für die Energieabrechnung verwendete Elektrizitätszähler müssen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Ersatzversorgung

Die Ersatzversorgung wird durch den Grundversorger eines Versorgungsnetzes durchgeführt.

Eine Ersatzversorgung liegt immer dann vor, wenn von einem Letztverbraucher Energie in der Niederspannung oder im Niederdruck bezogen wird, ohne dass der Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann. Hiermit sollen insbesondere die Fälle erfasst werden, in denen

  • Energielieferanten bestehende Lieferverträge mit Letztverbrauchern kündigen, ohne dass der Letztverbraucher zum Zeitpunkt der Kündigung bereits einen ausdrücklichen und wirksamen Energieliefervertrag mit einem neuen Lieferanten abgeschlossen hat und von diesem beliefert wird;
  • Energielieferanten insolvent werden und ihre vertraglichen Lieferverpflichtungen nicht mehr erfüllen können;
  • Netznutzungs- und / oder Bilanzkreisverträge mit Lieferanten gekündigt werden;
  • Letztverbraucher Energie in Niederspannung oder Niederdruck aus dem Energieversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung entnehmen und kein wirksamer Liefervertrag mit einem Energielieferanten abgeschlossen wurde.

Die Ersatzversorgung beginnt mit dem Zeitpunkt, ab dem vom Letztverbraucher Energie in Niederspannung oder Niederdruck bezogen wird, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann.

Die Ersatzversorgung endet, wenn die Energielieferung auf der Grundlage eines Energieliefervertrages des Kunden erfolgt, spätestens aber drei Monate nach Beginn der Ersatzversorgung.

Grundversorgung

Energieversorgungsunternehmen müssen für Netzgebiete, in denen sie die Grundversorgung durchführen, Allgemeine Bedingungen und Allgemeine Preise für die Versorgung in Niederspannung und Niederdruck festlegen und zu diesen Bedingungen und Preisen jeden Haushaltskunden versorgen.

Grundversorger ist immer das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert (laut § 36 Abs. 2 EnWG)

Haushaltskunde

Als Haushaltskunde werden nicht nur Letztverbraucher bezeichnet, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt kaufen (private Verbraucher), sondern auch Letztverbraucher, die Energie für den Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen, soweit der Jahresverbrauch 10.000 kWh nicht übersteigt (laut Definition des § 3 Nr. 22 EnWG)

Lastgang

Gesamtheit der Leistungsmittelwerte (seltener: Energiemengen), die über eine ganzzahlige Anzahl von Messperioden ermittelt wurden.

Es ist zu unterscheiden zwischen dem gemessenen Lastgang und dem repräsentativen Lastprofil. Der Lastgang (Lastgangzähler bzw. Zusatzeinrichtung) wird vom Netzbetreiber für den Entnahmepunkt bzw. für den Einspeisepunkt zur Verfügung gestellt. Das repräsentative Lastprofil wird als Ersatz für den Lastgang bei Kleinkunden im Niederspannungsnetz verwendet.

Für den Datenaustausch werden i.d.R. Viertelstunden-Leistungsmittelwerte verwendet.

Lastprofile

Eine Zeitreihe, die für jede Abrechnungsperiode einen Leistungswert festlegt. Lastprofile werden bei Kleinkunden der Bilanzierung zugrunde gelegt und ersetzen die gemessenen Lastgänge.

Lieferanten-Rahmenvertrag

Der Lieferanten-Rahmenvertrag legt zwischen Verteilungsnetzbetreiber und Lieferanten fest, welche Kunden der einzelne Lieferant beliefert und zu welchem Bilanzkreis diese gehören. Weitere Vereinbarungen betreffen u.a. die Anwendung und Abrechnung von Standard-Lastprofilen für Kleinkunden sowie die Erfassung und Weitergabe der gemessenen Verbrauchsdaten vom Netzbetreiber an den Lieferanten.

Netzanschluss

Netzanschluss bezeichnet die technische Anbindung von Erzeugungseinheiten oder Kundenanlagen an ein Netz der allgemeinen Elektrizitätsversorgung.

Netzanschlussvertrag

Der Netzanschlussvertrag regelt die Details des unmittelbaren Anschlusses des Kunden an das öffentliche Netz und die Rechte und Pflichten des Kunden gegenüber dem Netzbetreiber.

Netzkunde

Ein Anschlussnutzer, der selbst Gläubiger des Anspruchs auf Netzzugang ist.

Netzzugang

Der Netzzugang ist die Grundlage für Kraftwerke, Kunden und Stromlieferanten, um miteinander Lieferverträge schließen zu können, indem er ihnen erlaubt, für ihre Lieferungen und Bezüge das Netz eines betroffenen Netzbetreibers zu nutzen.

Stromlieferant

Stromlieferant ist, wer über das Netz des Netzbetreibers Anschlussnutzer mit elektrischer Energie versorgt.

Stromlieferungsvertrag

Vertragliche Vereinbarungen zwischen Stromhändler und Kunde über den Verkauf von Elektrizität. Im Rahmen von so genannten „all-inclusive"-Angeboten werden hierunter auch noch Versorgungsverträge erfasst, die nicht nur die Stromlieferung, sondern auch die Netznutzung beinhalten.

UTILMD

Der Nachrichtentyp UTILMD dient zur Übermittlung von Stammdaten zu Kunden, Verträgen und Zählpunkten.

Er enthält Angaben zu Stammdaten von Kunden, Verträgen und Zählpunkten, die im Zusammenhang mit dem Wechsel des Energieversorgers stehen. Die Nachricht wird zwischen einem Stromlieferanten/Vertrieb und einem Verteilungsnetzbetreiber zur Übermittlung von Vertragsinformationen bzgl. Energielieferungen ausgetauscht. Sie wird für folgende Zwecke verwendet:

  • Neuanmeldung einer Lieferstelle durch einen Lieferanten/Vertrieb bei einem Verteilungsnetzbetreiber.
  • Antwort des Verteilungsnetzbetreibers auf die Neuanmeldung durch den Lieferanten/Vertrieb.
  • Veränderungsmeldung zu einer Lieferstelle bei einem Verteilungsnetzbetreiber.
  • Kündigung einer Lieferstelle bei einem Verteilungsnetzbetreiber.

Die Nachricht kann Informationen zu mehreren Lieferstellen enthalten, darf allerdings ausschließlich Fälle einer Kategorie (Anmeldung, Veränderung, Kündigung) enthalten.

Verteilungsnetz

Das Verteilungsnetz dient innerhalb einer begrenzten Region der Verteilung elektrischer Energie zur Speisung von Stationen und Kundenanlagen. In Verteilungsnetzen ist der Leistungsfluss im Wesentlichen durch die Kundenbelastung bestimmt.

Verteilungsnetzbetreiber (VNB)

Ein Verteilungsnetzbetreiber ist ein Betreiber eines Verteilungsnetzes.

Zählpunkt

Der Zählpunkt ist ein Netzpunkt, an dem ein Energiefluss messtechnisch erfasst und gezählt/registriert wird (Einspeise- und/oder Entnahmepunkt).