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Bedingungen für den Netzanschluss
Die Technischen Mindestanforderungen für den Netzanschluss im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Baden-Baden ergeben sich aus den anerkannten Regeln der Technik. Dazu zählen im Wesentlichen DIN EN-Normen, VDE-Bestimmungen sowie die technischen Richtlinien der Verbände (VDEW, VDN, VdEW-BW). Es gelten insbesondere die folgenden Bedingungen:
Bedingungen für den Netzzugang
Die Stadtwerke Baden-Baden ermöglichen allen Netznutzern, dass Strom sicher, preisgünstig und effizient durch die von ihr betriebenen Stromnetze transportiert wird.
Zur Belieferung eines Anschlussnutzers im Netz des Netzbetreibers sind die folgenden vertraglichen Regelungen erforderlich:
Unser vorgelagerter Netzbetreiber ist die EnBW Regional AG mit Sitz in Stuttgart. Für die Nutzung der Mittel- und Niederspannungsnetze, der Verteilungsanlagen sowie für den zuverlässigen Betrieb der Netze sind entsprechende Netznutzungsentgelte zu entrichten.
Die Ermittlung dieser Netznutzungsentgelte basiert auf den Grundsätzen der Netzentgeltverordnung Strom (StromNEV) vom 25. Juli 2005. Diese ergänzt das am 07. Juli 2005 in Kraft getretene novellierte Energiewirtschaftsgesetz im Hinblick auf die anzuwendende Kalkulationsmethodik.
Die Abwicklung der Netznutzung erfolgt für alle Kunden diskriminierungsfrei und transparent.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Netzzugang sind als Anlage 5 Bestandteil unseres Lieferantenrahmen- bzw. Netznutzungsvertrages und können im Downloadbereich eingesehen und herunter geladen werden.
Die Netznutzung für Speicherheizungsanlagen und Wärmepumpen ohne registrierende Lastgangmessung ist nach dem synthetischen Lastprofilverfahren möglich. Die Beschreibung des Verfahrens kann im Downloadbereich eingesehen und herunter geladen werden. |