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Die Anforderungen an die Beschaffenheit von Trinkwasser legt die Trinkwasserverordnung fest. In der aktuellen Fassung ist kein Grenzwert für Uran aufgeführt. Allerdings wird die Trinkwasserverordnung derzeit aktualisiert. Fachleute gehen davon aus, dass der vom Bundesumweltamt vorgeschlagene Uran-Leitwert von 10 µg/l als Grenzwert übernommen wird.
Die Stadtwerke untersuchen im Rahmen der vorsorglichen Qualitätsüberwachung das Schwermetall Uran seit längerem. Die Untersuchungen haben zum Ergebnis, dass in den Quellwässern kein Uran vorkommt. Im Grundwasser wurden geringe Spuren gemessen. Diese liegen zwischen 0,4 und 0,6 µg/l. Unter Anbetracht des zukünftigen Grenzwertes von 10 µg/l ist das Trinkwasser derzeit unbedenklich zu genießen und insbesondere zur Zubereitung von Babynahrung bestens geeignet.
Die im Raum stehende Forderung von 2 µg/l zur Zubereitung von Babynahrung basiert auf verkaufspolitischen Strategien einzelner Tafelwasserhersteller. Ein Grenzwert nach der Trinkwasserverordnung bedeutet, keine negativen Auswirkungen eines Stoffes bei lebenslangem Genuss. Diese gelte, so der zuständige Abteilungsleiter Peter Riedinger, für alle Personengruppen, insbesondere auch Säuglinge.
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