Mittels sogenannter Solarmodule (Photovoltaik) kann die Energie der Sonne in Strom umgewandelt werden.
Der Aufbau solcher Photovoltaikanlagen erfolgt in der Regel mit einer
geeigneten Mechanik auf Dachflächen. Der dort gewonnene Strom kann im
Bereich von elektrischen Versorgungsnetzen mittels Umwandlung
(Wechselrichter) und Schutzeinrichtungen direkt ins Netz der Stadtwerke
eingespeist werden.
Das seit 22.07.2004 gültige Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer
Energien (EEG) regelt die Vergütung des in das Stromnetz eingespeisten
Stromes.
Für Strom aus Photovoltaik ist die Vergütung abhängig vom Jahr der
Inbetriebnahme, der Anlagengröße und der Anlagenart. Für Dachanlagen
mit einer Modulleistung von max. 30 kW, die im Jahr 2008 in Betrieb
gehen, liegt die Nettovergütung beispielsweise bei 46,75 Cent pro kWh.
Ein zusätzlicher Zähler registriert den eingespeisten Strom. Der
Anschluss solcher Anlagen darf nur durch Fachfirmen bzw.
Elektro-Installateure mit entsprechender Zulassung erfolgen. Die
Anschlussgenehmigung ist vor Baubeginn durch den Installateur mit den
geforderten Unterlagen (VDEW-Richtlinie) bei den Stadtwerken einzuholen.
Bei denkmalgeschützten Gebäuden ist zusätzlich mit dem Bauordnungsamt
zu klären, ob die Module auf dem Gebäude aufgebracht werden dürfen.
Nach der Fertigstellungsanzeige durch den Installateur wird die Anlage
durch die Stadtwerke vor der Inbetriebnahme geprüft und zwischen dem
Anlagenbetreiber und den Stadtwerken Baden-Baden ein Vertrag
geschlossen, der die Abwicklung der Einspeisung, insbesondere die
Vergütung und die technischen Bedingungen, regelt.
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