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AGB-Vertrieb
 
 

Neue Grundversorgungsverordnungen ab 08. November 2006

Am 08. November 2006 sind die "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz" - kurz Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) und die "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz" - kurz Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) - in Kraft getreten.

Die StromGVV/GasGVV gilt automatisch für alle bestehenden Grundversorgungsverträge mit Haushaltskunden über die Belieferung mit Strom/Gas in Niederspannung/Niederdruck, die seit dem 13. Juli 2005 abgeschlossen wurden.

Für die bestehenden Versorgungsverträge, die vor dem 13. Juli 2005 abschlossen wurden, gelten mit dieser Bekanntgabe ebenfalls die StromGVV bzw. die GasGVV.

Sie ersetzen die bisherigen Verordnungen über Allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsverordnung von Tarifkunden (AVBEltV) sowie die entsprechende Verordnung für Erdgas (AVBGasV).


Die Stadtwerke Baden-Baden stellen die „Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung - StromGVV) sowie die „Allgemeinen Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (Gasgrundversorgungsverordnung - GasGVV) und die dazugehörigen jeweiligen „Ergänzenden Bedingungen“ im pdf-Format bereit.

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  • StromGVV.pdf
  • Ergänzende Bedingungen StromGVV.pfd - gültig ab 01.01.2010

  • GasGVV.pdf 
  • Ergänzende Bedingungen GasGVV.pfd - gültig ab 01.01.2010