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Die Abrechnung der Abwasser- und Müllgebühren führen
die Stadtwerke im Auftrag der Stadt Baden-Baden aus.

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Strom

  • Allgemeine Tarife
  • Sondervertrag zur Lieferung elektrischer Energie
  • Sonderabkommen für Nachtstromspeicherheizungen
  • Sonderabkommen für Wärmepumpen
  • energreen Ökostrom unser umweltschonendes Stromangebot


Ökostrom von energreen 



Allgemeine Preise und Bedingungen der Versorgung
mit Elektrizität im Rahmen der Grundversorgung
gemäß § 36 und § 38 Energiewirtschaftsgesetz
Das neue Energiewirtschaftsgesetz ist am 13. Juli 2005 in Kraft getreten.

Danach bieten wir die Grund- und Ersatzversorgung von Haushaltskunden für Strom zu Allgemeinen Preisen und Bedingungen an.

Die aktuellen Allgemeinen Preise haben wir Ihnen nachstehend aufgeführt.

„Haushaltskunden“ im Sinne von § 3 Nr. 22 des Energiewirtschaftsgesetztes sind Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.

Allgemeine Preise für die Versorgung mit Strom
gültig ab 01.02.2010


Haushaltskunden, landwirtschaftlicher Bedarf, gewerblicher, beruflicher und sonstiger Bedarf
 Grundversorgung
 
  netto  netto brutto
      inkl. Stromsteuer  
Eintarifregelung:
       
Verbrauchspreis Cent/kWh 1)  16,77
    18,82        
 22,40
Grundpreis
 Euro/Monat  4,26
  5,07
Verrechnungspreis für Eintarifzähler
Euro/Monat   2,15
         
  2,56
         
Zweitarifregelung:        
Verbrauchspreise        
außerhalb der Schwachlastzeit Cent/kWh   16,77
   18,82       
 22,40
(6 Uhr - 22 Uhr)        
innerhalb der Schwachlastzeit Cent/kWh   13,37
    15,42        
  18,35
(22 Uhr - 6 Uhr)        
Grundpreis Euro/Monat
4,26
  5,07
Verrechnungspreis für Zweitarifzähler Euro/Monat  4,20
         
 5,00

Durchschnittshöchstpreis für Kunden bis 393 kWh (Bestabrechnung)
    netto  netto brutto
      inkl. Stromsteuer  
Verbrauchspreis
Cent/kWh
29,77
    31,82         
37,87
Verrechnungspreis für Eintarifzähler
 Euro /Monat
 2,15  2,56

Verrechnungspreise (bei zusätzlichen Bedarf)
   
netto brutto
Eintarifzähler Euro/Monat       2,15       
 2,56
Zweitarifzähler mit Tarifschaltung
Euro/Monat

    4,20       
5,00
Leistungsmessung mit Tarifschaltung
Euro/Monat

     6,01        
7,15
Stromwandlersatz
Euro/Monat

     1,79        
2,13
Tarifschaltgerät einzeln
Euro/Monat

     1,53        
1,82

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Neben den vorstehenden Allgemeinen Preisen (Grundversorgung) (Strom) bieten wir  nachstehende Sonderkonditionen bei Abschluss von Einzellieferungsverträgen an:

Sondervertrag zur Lieferung elektrischer Energie
Wir bieten unseren Kunden ab einem Verbrauch von 2.000 kWh pro Jahr einen Treuerabatt.
Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Abteilung Vertrieb.
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten Sie gerne.

   nettonetto
 brutto
    
inkl. Stromsteuer 
Verbrauchspreis     
außerhalb der Schwachlastzeit
     
(6 Uhr - 22 Uhr)

    
bis 1.999 kWh/a 2) 1. Stufe
 Cent/kWh
16,7718,82
22,40
2.000 - 4.000 kWh/a
 2. Stufe
 Cent/kWh15,6017,6521,00
ab 4.001 kWh/a
 3. Stufe Cent/kWh15,0917,14
20,40
Im Übrigen gelten die Konditionen des jeweils gültigen Allgemeinen Preises (Grundversorgung) (Strom) bzw. der Sonderkonditionen.

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Sonderabkommen über die Stromvollversorgung
inkl. Nachtstrom-Speicherraumheizung
(Nur für bestehende Verträge gültig)
    Haushaltskunden, landwirtschaftlicher Bedarf, gewerblicher, beruflicher und sonstiger Bedarf
     
      netto  netto brutto
          inkl. Stromsteuer  
    Verbrauchspreis        
    (22 Uhr - 6 Uhr)
    Cent/kWh  11,32 13,37 15,91
    Im Übrigen gelten die Konditionen des jeweils gültigen Allgemeinen Preises (Grundversorgung) (Strom) bzw. der Sonderkonditionen.

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    Wärmepumpen

    Der Verbrauchspreis in der Grundversorgung beinhaltet einen Arbeitspreis von 21,21 Cent/kWh (17,82 Cent/kWh netto inkl. Stromsteuer) und gilt nur bei Wärmepumpen ohne Sonderabkommen.

    Sonderabkommen über die Stromversorgung
    für elektrische Wärmepumpen
     
    Der Verbrauchspreis außerhalb der Schwachlastzeit richtet sich nach den jeweils geltenden Allgemeinen Tarifpreisen (Strom) der Stadtwerke Baden-Baden mit einem Rabatt von 20 % auf den Verbrauchspreis (netto) der Grundversorgung ohne Steuern.

     
      netto  netto brutto
          inkl. Stromsteuer  
    Verbrauchspreise        
    außerhalb der Schwachlastzeit
    Cent/kWh  13,42 15,47 18,41
    (von 6 Uhr bis 22 Uhr)

     


    innerhalb der Schwachlastzeit Cent/kWh  13,37 15,42 18,35
    (von 22 Uhr bis 6 Uhr)        

    Im Übrigen gelten die Konditionen des jeweis gültigen Allgemeinen Preises (Grundversorgung) (Strom). 

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    Energreen Ökostrom unser umweltschonendes Stromangebot
    Unser umweltschonendes Stromangebot erhalten Sie gegen einen Aufpreis von 4,76 Cent/kWh (4,0 Cent/kWh zzgl. MwSt.). Die Mindestabnahmemenge beträgt 600 kWh pro Jahr.
    Wir verpflichten uns, den Aufpreis zu mindestens 80 % zweckgebunden in die Förderung oder Errichtung neuer Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen zur investieren.

    Im Übrigen gelten die Konditionen des jeweils gültigen Allgemeinen Preises (Grundversorgung) (Strom) bzw. die Sonderkonditionen.
                                                  

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    1) Cent/kWh = Cent pro Kilowattstunde                2) kWh/a = Kilowattstunde pro Jahr    

    Im Verbrauchs-/Arbeitspreis ist die seit 01.04.1999 eingeführte Stromsteuer entsprechend dem Stromsteuergesetz (StromStG) enthalten. Sie beträgt z.Zt. 2,44 Cent/kWh (2,05 Cent/kWh netto). Für Kunden, die nach § 9 StromStG einen ermäßigten Steuersatz zu entrichten haben, werden die Verbrauchs-/Arbeitspreise der Allgemeinen Preise (Grundversorgung) entsprechend herabgesetzt. Die Steuerermäßigung ist - ggf. auch rückwirkend - ab dem im Erlaubnisschein angegebenen Datum zu berücksichtigen.
                              
    Die Verbrauchs- und Arbeitspreise beinhalten auch die Auswirkungen des Gesetzes für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG) sowie das Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG).        
                      
    Die Preisangaben inkl. Umsatzsteuer (z.Zt. 19 %) sind gerundet.

    Im Entgelt ist die Konzessionsabgabe im Rahmen der "Verordnung über Konzessionsabgabe für Strom und Gas (Konzessionsabgabenverordnung - KAV)" vom 09.01.1992 mit Stand vom 01.11.2006 enthalten.

    Die Konzessionsabgabe wird von uns direkt an die Stadt Baden-Baden mit folgenden Beträgen entrichtet:

    Für die Stromlieferung an Tarifkunden :

    innerhalb des Schwachlasttarifs
    außerhalb des Schwachlasttarifs
      0,61 Cent / kWh
    1,59 Cent / kWh

      
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    Gas


    Allgemeine Preise für die Versorgung mit Erdgas
    gültig ab 01.10.2008

    Der Gaspreis setzt sich aus einem Jahresgrundpreis für die Bereitstellung der Tageshöchstmenge und einem Arbeitspreis je abgenommene Kilowattstunde (kWh) Gas zusammen. In den Preisen ist die geltende Konzessionsabgabe und die derzeit gültige Öko- und Erdgassteuer enthalten.

    Folgende Tarife stehen zur Wahl (Preisangaben inkl. Umsatzsteuer,  in der jeweils gesetzlich vorgegebenen Höhe z.Zt. 19%, sind gerundet; Nettopreise in Klammern):


    Haushalt


     Tarife    Arbeitspreise
    Cent/kWh4)
       Grundpreise
    €/Monat
     
    vorteilhaft im Mengenbereich
    von - bis in kWh/Jahr5
       mit Erdgassteuer
    ohne Erdgassteuer
              
    K
      11,72
    (9,85)
     (9,30)    1,79
    (1,50)

       0 - 1.309
    HG 1   7,79
    (6,55)
    (6,00)    6,07 (5,10)

       1.310 - 7.444
    HG 2    6,51 (5,47) (4,92)    14,04 (11,80)
          7.445 - 14.000
    HG 3   6,15
    (5,17)
    (4,62)    18,21 (15,30)
        ab 
    14.001

    Die Bestabrechnung erfolgt automatisch (gilt nicht bei der Ersatzversorgung).


    Gewerbe


     Tarife    Arbeitspreise
    Cent/kWh
       Grundpreise
    €/Monat
     
    vorteilhaft im Mengenbereich
    von - bis in kWh/Jahr
       mit Erdgassteuer ohne Erdgassteuer           
    GG1

    9,51
    (7,99)
    (7,44)

    1,84
    (1,55)


    0
    -
    2.500
    GG2

    7,65
    (6,43)
    (5,88)

    5,71
    (4,80)


    2.501
    -
    10.000

    Die Bestabrechnung erfolgt automatisch (gilt nicht bei der Ersatzversorgung).

    In der Grundversorgung bieten wir die Belieferung von Erdgas zum Allgemeinen Preis an.
    In der Ersatzversorgung von Kunden im Niederdruckbereich (längstens 3 Monate) verrechnen wir ebenfalls den Allgemeinen Preis.

    Die vorgenannten Tarife gelten bei Vorhaltung nur eines Zählers bis G 6 und einem tarifpflichtigen Anschlusswert bis 35 Kilowatt (kW). Für jeden weiteren bzw. jeden größeren Zähler wird ein zusätzlicher Messpreis von 1,79 Euro (1,50 Euro)/Monat erhoben. Übersteigt der tarifliche Anschlusswert 35 kW3), so erhöhen sich die Grundpreise der Tarife HG 1 bis HG 3 und GG 1 bis GG 2 für die Mehrleistung um 5,71 Euro (4,80 Euro)/ Jahr bzw. 0,48 Euro
    (0,40 Euro)/Monat pro kW.

    Die Allgemeinen Bestimmungen für die Versorgung mit Erdgas erhalten Sie in unserer Abteilung Kundenabrechnung/Kundenbetreuung und in der Vertriebsabteilung.

    Thermische Gasabrechnung:
    Die gelieferten Erdgasmengen werden in Kubikmetern (m³) gemessen und durch Multiplikation mit dem Abrechnungsbrennwert in die verbrauchte Wärmemenge Kilowattstunden (kWh) umgerechnet. Der Abrechnungsbrennwert wird nach der technischen Vorschrift G 685 des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches aus dem mittleren Brennwert unter Berücksichtigung der physikalischen Zustandsgrößen des Gases im Betriebszustand (Temperatur und Druck) ermittelt.



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    3) kW = Kilowatt   4) Cent/kWh= Cent pro Kilowattstunde    5) kWh/Jahr = Kilowattstunden pro Jahr

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    Wärme
     
    Wärmetarife werden anlagenspezifisch festgelegt.
    Falls Sie nähere Informationen wünschen wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Vertrieb.

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    Wasser

     Allgemeine Tarifpreise für die Versorgung mit Trinkwasser
      gültig ab 01.05.2008
    Die Stadtwerke Baden-Baden stellen ihren Kunden nach Maßgabe der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV)“ vom 20.06.1980 Trinkwasser zur Verfügung.
    Für die durch Wasserzähler gemessene Entnahmemenge wird ein Preis für Trinkwasser als auch für Abwasser berechnet.
    Der Wasserpreis setzt sich aus dem Verrechnungspreis je Wasserzähler sowie dem Mengenpreis pro Kubikmeter entnommenes Trinkwasser zusammen.

    Verrechnungspreis
     netto/Monat   brutto/Monat
    Zähler bis 30 m³/h7)     5,95 € 6,37 €  
    Zuschläge für Verbundwasserzähler 45,00 € 48,15 €  
     
    Bei Sonderanlagen für Feuerlösch- und Reservezwecke wird ein zusätzlicher Bereitstellungspreis in folgender Höhe berechnet:

    Verrechnungspreis
    netto/Monat brutto/Monat 
    3 bis 5 m³/h 28,00 € 29,96 €  
    7 bis 10 m³/h  55,00 € 58,85 €  
    ab 20 m³/h 110,00 € 117,70 €  
    Bei Zählern mit größeren Leistungen werden Sondervereinbarungen getroffen.

      Mengenpreis
        netto brutto
    pro m³6)   1,55 €  1,66 €  

    Die Bruttobeträge enthalten die jeweils gültige ermäßigte Umsatzsteuer für das Lebensmittel Trinkwasser (z.Zt. 7 %).

    6) m³ = Kubikmeter   7) m³/h = Kubikmeter pro Stunde

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