3G-Regel im ÖPNV

23. Nov 2021

Ab Mittwoch, den 24.11. gilt auch die 3G-Regelung für den öffentlichen Nahverkehr.

Vor dem Hintergrund der steigenden Corona-Zahlen haben Bundestag und Bundesrat ein neues Infektionsschutzgesetz beschlossen. Die Novelle beinhaltet unter anderem auch eine 3G-Regelung für den öffentlichen Nahverkehr. Ab Mittwoch, 24.11.2021 dürfen nur noch Menschen den ÖPNV nutzen, die entweder gegen Corona geimpft, von Covid19 genesen oder negativ auf das Virus getestet sind – und den entsprechenden Nachweis auf Verlangen vorweisen können.

Weiterhin bestehen bleibt auch die Maskenpflicht im ÖPNV gemäß Corona-Landesverordnung.

Ab wann gilt die 3G-Regel im ÖPNV?
Ab Mittwoch, 24. November. Die im Gesetz verankerten Regelungen sollen bundesweit bis zum 19. März 2022 gelten. Eine Verlängerung um drei Monate ist möglich.

Für wen gilt die 3G-Regel?
Grundsätzlich gilt die 3G-Regel für alle Fahrgäste im ÖPNV. Demnach dürfen nur Passagiere mitfahren, die genesen, geimpft oder getestet (3G) sind. Ausnahmen gibt es allerdings für Schüler*innen, da diese für den Unterrichtsbesuch regelmäßig getestet werden. Sie müssen lediglich einen Schüler-Ausweis vorzeigen können. Auch Kinder unter sechs Jahren sind von der Regel ausgenommen.

Wie wird die 3G-Regel kontrolliert?
Gemäß dem novellierten Infektionsschutzgesetz sind die Beförderer, also die Verkehrsverbünde/-unternehmen verpflichtet, die Einhaltung der 3G-Regelung durch stichprobenhafte Kontrollen zu überwachen. Da es sich um ein Bundesgesetz handelt, können zudem auch Polizei und Ordnungsbehörden die 3G-Regel im ÖPNV kontrollieren.

Welcher Corona-Testnachweis ist zu erbringen?
Wer nicht geimpft oder genesen ist (Nachweis erforderlich) muss auf Verlangen der Kontrolleure einen aktuellen und negativen Covid19-Test vorlegen. Dieser darf maximal 24 Stunden alt und muss dokumentiert sein. Gültig sind neben PCR- und Antigen-Schnelltests einer zertifizierten Teststelle auch unter Aufsicht durchgeführte Selbsttests, wie sie derzeit auch bei manchen Arbeitgebern zum Einsatz kommen. Undokumentierte Selbsttests, die in Drogeriemärkten oder im Einzelhandel erhältlich sind, sind nicht zulässig.

Ist der ÖPNV ein Infektionstreiber?
Bislang ist durch keine Studie belegt, dass die Ansteckungsgefahr in Bussen und Bahnen höher ist als an anderen Orten, wenn man die gängigen Hygieneregeln befolgt. So kommt eine Studie der Technischen Universität Berlin vom Februar 2021 zu dem Schluss, dass das Ansteckungsrisiko im ÖPNV geringer ist als etwa in Supermärkten. Auch eine Studie der Berliner Charité konnte im Mai dieses Jahres belegen, dass der ÖPNV keine Infektionstreiber ist. Das Tragen von Masken oder aber auch das ständiges Lüften der Fahrzeuge tragen zu einem geringen Ansteckungsrisiko bei.

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