Fragen und Antworten zur Energiekrsie

18. Nov 2022

Fragen und Antworten zur aktuellen Situation rund um die Energiekrise.

Was enthält das Entlastungspaket der Bundesregierung?

Angesichts der stark steigenden Energiepreise wurde von der Bundesregierung ein Milliarden Euro schweres Entlastungspaket auf den Weg gebracht. Die wichtigsten bereits beschlossene Punkte für Sie auf einen Blick:

  • Die ursprünglich zum 1.10.2022 geplante Gasbeschaffungsumlage wurde gestrichen.
  • Die Umsatzsteuer für Erdgas ist vom 01.10.2022 bis zum 31.03.2024 von 19 % auf 7 % gesenkt.

Die wichtigsten noch kommenden Entlastungen:

  • Es ist eine Gaspreisdeckelung („Gaspreisbremse“) geplant. Über den von einer Expertenkommission ausgearbeiteten Vorschlag muss die Regierung aktuell noch entscheiden.
  • Analog dazu ist eine Strompreisdeckelung („Strompreisbremse“) geplant. Über den von einer Expertenkommission ausgearbeiteten Vorschlag muss die Regierung aktuell noch entscheiden.
  • Die Soforthilfe im Dezember: Der Abschlag im Dezember soll nicht eingezogen werden. Als „Gutschrift“ auf seiner Rechnung erhält der Kunde 1/12 des prognostizierten Jahresverbrauchs multipliziert mit dem gültigen Arbeitspreis vom Dezember.

Die von der Bundesregierung angekündigten Entlastungen („Gaspreisbremse“ und "Strompreisbremse") sind bei unseren Preisen noch nicht berücksichtigt. Sobald diese konkretisiert und gesetzlich geregelt sind, geben wir sie schnellstmöglich und in vollem Umfang an Sie weiter.

Was bedeutet der Entfall der Gasbeschaffungsumlage für mich?

Nach Beschluss der Bundesregierung vom 30. September 2022 wurde die „Gasbeschaffungsumlage“ rückwirkend zurückgenommen.

Kunden der Grundversorgung und des Sondervertrags:
Mitte September informierten wir unsere Gaskunden in der Grundversorgung und im Sondervertrag über die Weitergabe der im August veröffentlichten „Gasbeschaffungsumlage“ in Höhe von 2,419 Cent/kWh und „Gasspeicherumlage“ in Höhe von 0,059 Cent/kWh nach dem Energiesicherungsgesetz. Nach Beschluss der Bundesregierung vom 30. September 2022 wurde die „Gasbeschaffungsumlage“ rückwirkend zurückgenommen. Entsprechend wird diese Umlage durch uns nicht eingezogen. Ebenfalls werden wir die sogenannte „Gasspeicherumlage“ zunächst nicht einziehen.

Entsprechend gilt der jeweilige Preisstand vom 1. Oktober 2022. Diesen finden Sie hier.

Kunden des gasfix:
Für unsere „gasfix“ Kunden entfällt auf der Jahresrechnung die Position „Gasbeschaffungsumlage“. Die zum 01.10.2022 eingeführte „Gasspeicherumlage“ in Höhe von 0,059 ct/kWh (netto) bleibt weiterhin bestehen und wird auf der Jahresabrechnung separat ausgewiesen.

Alle Gaskunden:
Positive Auswirkungen hat die Senkung der Mehrwertsteuer auf Gas: Vom 1. Oktober 2022 bis März 2024 wird der Steuersatz von aktuell 19 Prozent auf 7 Prozent gesenkt.

Die geänderten Abschlagspläne bleiben weiterhin bestehen. Wir werden Sie im Januar nach Umsetzung des neuen Entlastungspakets über weitere Anpassungen informieren. Zuviel gezahlte Abschläge werden verrechnet und erstattet mit der Jahresrechnung.

Was kann ich tun, um Erdgas zu sparen?

Es gibt viele Maßnahmen, die dabei helfen, weniger Erdgas zu verbrauchen.
Vieles davon ist sehr einfach. Hier finden Sie Tipps zum Energiesparen.

Wie kann ich mich denn auf steigende Erdgaspreise vorbereiten?

  • Verbrauch reduzieren: Kurzfristig und schnell wirkt vor allem eines: Strom und Gas sparen, wo es nur möglich ist. Das gelingt bei den meisten leicht über kleine Anpassungen des eigenen Verhaltens. Sicher kann mancher mehr tun als andere. Aber wenn 83 Millionen Menschen nur ein bisschen tun, kommt am Ende auch eine große Gesamtersparnis zustande!
  • Geld für Nachzahlungen zurücklegen: Da sich für die nähere Zukunft weitere Verteuerungen ankündigen, ist eine Vorbereitung darauf ebenfalls klug. Also: Für alle Fälle sollten Sie bereits Geld zurücklegen.

Warum befinden wir uns aktuell in einer Gas-Krise?

Der Anteil russischen Erdgases an den deutschen Gasimporten stieg in den letzten Jahren, nicht zuletzt aufgrund des günstigen Preises, auf bis zu 50 % an. Seit Beginn des Ukraine Krieges im Februar 2022 wurden die Exporte Russlands immer mehr gekürzt. Aktuell (September 2022) wird über die Ostseepipeline Nordstream 1 kein russisches Erdgas mehr nach Deutschland geliefert.

Bleiben wir weiterhin von russischen Gaslieferungen abhängig?

Zumindest kurzfristig bleibt eine gewisse Abhängigkeit von russischem Gas bestehen, auch wenn im letzten halben Jahr einiges unternommen wurde, um diese Abhängigkeit zu vermindern:

  • Die Importe aus Ländern wie Norwegen, Belgien, Niederlande u.a. wurden im Rahmen der Möglichkeiten dieser Länder deutlich erhöht. Norwegen hat Russland zwischenzeitlich als wichtigstes Lieferland abgelöst.
  • Der Ausbau der Erneuerbaren Energien hat deutlich Fahrt aufgenommen, wie auch die verstärkte Nutzung von Biogas.
  • Es werden bis Ende des Jahres voraussichtlich 2 schwimmende LNG (Liquified Natural Gas – verflüssigtes Erdgas) Terminals an der Nordseeküste in Betrieb genommen. Mit diesen Terminals wird das verflüssigte Erdgas wieder in den gasförmigen Zustand gebracht und ins Erdgasnetz eingespeist. Weitere (mind. 3 ) LNG Terminals sind in der konkreten Planung. Die Haupt-LNG-Lieferanten sind die USA und Katar, zukünftig auch der Senegal und Nigeria.

Warum überhaupt ein Notfallplan Gas?

Der Notfallplan ist notwendig um rechtzeitige Maßnahmen vorzusehen oder zu ergreifen um die Versorgung mit Erdgas möglichst lange aufrecht zu erhalten. Im Extremfall können hierzu sog. Nicht geschützte Kunden von der Versorgung ausgenommen werden.

Was bedeutet Frühwarn-/Alarm-/Notfallstufe?

Die Frühwarnstufe ist die niedrigste Statusstufe des Notfallplans Gas. Sie wurde erstmals am 30. März 2022 ausgerufen. Der Grund: Die Bundesregierung sah konkrete, ernstzunehmende und zuverlässige Hinweise darauf, dass ein Ereignis eintreten kann, welches wahrscheinlich zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage führt.
Zur weiteren Vorbereitung trat ein Krisenstab zusammen, der Behörden und Energieversorger umfasst. Versorger und Betreiber der Gasleitungen müssen nun regelmäßig die Lage für die Bundesregierung einschätzen.

Etwas weitgehender ist die Alarmstufe. Sie wurde am 23. Juni 2022 aktiviert. Das bedeutet, dass der Bund eine Störung der Gasversorgung oder eine außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas feststellt, die zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage führt. Allerdings ist der Energiemarkt noch in der Lage, diese Störung zu bewältigen.
Mögliche Maßnahmen sind hier bereits einschneidender. Energieversorger können etwa unter bestimmten Bedingungen höhere Einkaufspreise schneller als sonst direkt an Kunden und Kundinnen weitergeben. Auch werden eigentlich bereits abgeschaltete Kohlekraftwerke wieder ans Netz gebracht, damit Erdgas bei der Stromproduktion eingespart wird.

Letzte Aktivität im Rahmen des Notfallplans Gas ist die Ausrufung der Notfallstufe: Sie tritt in Kraft, wenn eine erhebliche Störung der Gasversorgung oder eine andere erhebliche Verschlechterung der Versorgungslage festgestellt werden kann.
In diesem Fall kann die Bundesregierung mit direkten Maßnahmen in den Markt eingreifen. Vor allem geht es nun darum, dass besonders geschützte Kundinnen und Kunden, d.h. Privatverbraucherinnen und -verbraucher oder etwa Krankenhäuser, weiterhin Erdgas zum Heizen geliefert bekommen. Betriebe werden dann nach Relevanz ggf. von der Erdgasversorgung getrennt.

Was hat es mit der neuen Gasbeschaffungsumlage auf sich?

Die sog. Gasbeschaffungsumlage war geplant, um systemrelevante Importeure von Erdgas, welche längerfristige Verträge mit russischen Unternehmen abgeschlossen haben und diese Mengen bereits z.B. an Stadtwerke verkauft haben, vor der Insolvenz zu schützen. Diese Insolvenzen wurden dadurch hervorgerufen, dass die Importeure das Gas, welches durch Russland (vertragswidrig) nicht geliefert wird, sehr viel teurer aus anderen Quellen beziehen müssen.
Die Gasbeschaffungsumlage wurde am 3. Oktober durch eine Aufhebungsverordnung rückwirkend zum 8. August 2022 wieder aufgehoben und somit faktisch abgeschafft. Dementsprechend wir die Gasbeschaffungsumlage niemandem berechnet.

Was ist eigentlich die Gasspeicherumlage?

Deutschland unterhält eine ganze Reihe von Gasspeichern. Das sind teilweise tatsächliche Gebäude mit Stahlhülle, teilweise aber auch unter der Erde liegende Kavernen, wo Erdgas für eine spätere Nutzung gespeichert werden kann. Die meisten dieser Speicher wurden vor einigen Jahren an Gazprom verkauft. Mit Beginn des Ukraine-Krieges und nach der Preisgabe der deutschen Tochter von Gazprom durch das russische Mutterunternehmen, hat die Bundesregierung die Hoheit über die Gasspeicher wieder übernommen. Insgesamt kann hier etwa ein Viertel des deutschen Erdgasbedarfs gespeichert werden. Teilweise waren die Gasspeicher komplett leer. Da aber in den vergangenen Monaten die Lieferung von Erdgas aus Russland immer weiter reduziert wurde, hat die Bundesregierung beschlossen, dass die leeren oder weitgehend geleerten Speicher bis zum Beginn des Winters am besten komplett gefüllt werden müssen. Dafür muss natürlich der hohe Einkaufspreis für Erdgas an den Gasmärkten bezahlt werden. Da das gespeicherte Erdgas nicht für den direkten Verbrauch gedacht ist, sondern erst dann ins Gasnetz abgegeben werden soll, wenn kein Gas mehr nach Deutschland fließt oder zumindest eine starke Mangellage besteht, kann dieses Erdgas nicht unmittelbar weiterverkauft werden, um die hohen Kosten zu refinanzieren. Aus diesem Grund hat die Bundesregierung die Gasspeicher-Umlage beschlossen. Mit dieser werden die Kosten für die Befüllung der Gasspeicher auf alle Gas-Kundinnen und Kunden umgelegt.
Die Veröffentlichung der Gasspeicherumlage erfolgt erstmals Mitte August in Höhe von 0,059 ct/kWh.

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