16. Jun 2025
Seit dem 6. Juni 2025 sind aufgrund der Festlegung des „LFW24 – Lieferantenwechsel in 24 Stunden“ (BK6-22-024) keine rückwirkenden An- oder Abmeldungen mehr möglich.
Durch eine neue gesetzliche Regelung der Bundesnetzagentur müssen Verbraucher seit dem 6. Juni ihren Energieversorger mit einer Frist von zwei Wochen über einen Ein- bzw. Auszug informieren. Eine rückwirkende Meldung ist ab sofort nicht mehr möglich.
Was ändert sich für Sie konkret?
Bisher war es möglich, Ein- und Auszüge bis zu sechs Wochen rückwirkend abzuwickeln. Diese entfällt künftig vollständig. Eine nachträgliche Abmeldung zu einem rückliegenden Datum ist nicht mehr zulässig.
Was bedeutet das für Sie?
Seit dem 6. Juni 2025 gilt:
Zur Beantwortung Ihrer Fragen sind wir in einem persönlichen Gespräch für Sie da.
Sie erreichen unseren Kundenservice unter 07221/277-772 oder persönlich in unserem Kundenzentrum in der Waldseestraße 24.