Steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG mit Modul 2

In Deutschland werden immer mehr steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen, Klimaanlagen, Wallboxen oder auch Stromspeicher installiert. Mit unserem Tarif für steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG mit Modul 2 profitieren Sie von besonders günstigen Konditionen.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Hier finden Sie das Preisblatt mit den aktuellen Konditionen zum Download:

Fragen und Antworten rund um unseren Tarif für steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG mit Modul 2

Was sind steuerbare Verbrauchseinrichtung nach § 14a EnWG?

  • Wärmepumpen, inkl. Zusatz- oder Notheizvorrichtungen wie Heizstäbe
  • Wallboxen, private Ladepunkte für Elektromobile
  • Klimaanlagen, welche fest im Gebäude installiert und zentral steuerbar sind
  • Stromspeicher, hinsichtlich der Stromentnahme (Einspeicherung) aus dem Netz
  • mehrere kleinere Einzelanlagen, deren Summe eine Netzanschlussleistung von 4,2 kW überschreiten

Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen?

  • Inbetriebnahme ab 01.01.2024
  • eigener Zähler für die steuerbare Verbrauchseinrichtung
  • elektrische Leistung ≥ 4,2 kW
  • Steuerungseinrichtungen ist vorhanden und stets steuerbar
  • Anmeldung beim Netzbetreiber durch einen Elektroinstallateur

Mein steuerbares Gerät wurde vor dem 1. Januar 2024 in Betrieb genommen. Kann ich von dem Tarif ebenfalls profitieren?

Es besteht die Möglichkeit, freiwillig eine Vereinbarung mit Ihrem Netzbetreiber zu treffen. Kontaktieren Sie bitte Ihren Installationsbetrieb, welcher Ihr Gerät eingebaut hat. Er meldet Ihr Gerät dann beim Netzbetreiber an.

Mein Gerät ist noch nicht beim Netzbetreiber angemeldet. Was muss ich tun und wo muss ich es anmelden?

Wenn Ihr steuerbares Gerät noch nicht beim Netzbetreiber gemeldet ist, kontaktieren Sie bitte Ihren Installationsbetrieb, welcher Ihr Gerät eingebaut hat. Er meldet Ihr Gerät dann beim Netzbetreiber an. Hier finden Sie das passende Formular.

Ich habe keinen eigenen Zähler für die steuerbare Verbrauchseinrichtung. Kann ich von dem Tarif ebenfalls profitieren?

Bei einer gemeinsamen Messung mit Haushaltsstrom profitieren Sie automatisch von Modul 1 und erhalten eine pauschale Gutschrift auf Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung.

Darf der Netzbetreiber meine steuerbaren Verbrauchseinrichtungen ausschalten?

Der Netzbetreiber darf unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und der Festlegungen der BNetzA (BK6-22-300) den Energiebezug der in seinem Netzbereich angeschlossenen steuerbaren Verbrauchseinrichtungen reduzieren. Für den Fall der Reduzierung des netzwirksamen Leistungsbezuges der steuerbaren Verbrauchseinrichtung wird eine Mindestleistung vom Netzbetreiber gewährt. Wärmepumpen und Klimaanlagen können trotzdem weiter betrieben und Elektroautos geladen werden.

Besteht die Gefahr, dass ich meine PV-Anlage abschalten muss?

Die § 14a-Festlegungen sehen allein Regelungen für die Stromentnahme aus dem Netz und nicht für die Einspeisung vor. Gedimmt wird im Gefährdungsfall allein der Leistungsbezug aus dem öffentlichen Netz.

Sie haben noch Fragen?

Gerne sind wir in einem persönlichen Gespräch für Sie da. Sie finden uns im Kundenzentrum in der Waldseestraße 24 oder erreichen uns telefonisch unter 07221 277-772.

Doch nichts für Sie?

Ein Widerruf Ihres abgeschlossenen Vertrags ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Vertragsbestätigung möglich – hier geht’s zum Widerrufsformular.

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