In Deutschland werden immer mehr steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen, Klimaanlagen, Wallboxen oder auch Stromspeicher installiert. Mit unserem Tarif für steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG mit Modul 2 profitieren Sie von besonders günstigen Konditionen.
Hier finden Sie das Preisblatt mit den aktuellen Konditionen zum Download:
Es besteht die Möglichkeit, freiwillig eine Vereinbarung mit Ihrem Netzbetreiber zu treffen. Kontaktieren Sie bitte Ihren Installationsbetrieb, welcher Ihr Gerät eingebaut hat. Er meldet Ihr Gerät dann beim Netzbetreiber an.
Wenn Ihr steuerbares Gerät noch nicht beim Netzbetreiber gemeldet ist, kontaktieren Sie bitte Ihren Installationsbetrieb, welcher Ihr Gerät eingebaut hat. Er meldet Ihr Gerät dann beim Netzbetreiber an. Hier finden Sie das passende Formular.
Bei einer gemeinsamen Messung mit Haushaltsstrom profitieren Sie automatisch von Modul 1 und erhalten eine pauschale Gutschrift auf Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung.
Der Netzbetreiber darf unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und der Festlegungen der BNetzA (BK6-22-300) den Energiebezug der in seinem Netzbereich angeschlossenen steuerbaren Verbrauchseinrichtungen reduzieren. Für den Fall der Reduzierung des netzwirksamen Leistungsbezuges der steuerbaren Verbrauchseinrichtung wird eine Mindestleistung vom Netzbetreiber gewährt. Wärmepumpen und Klimaanlagen können trotzdem weiter betrieben und Elektroautos geladen werden.
Die § 14a-Festlegungen sehen allein Regelungen für die Stromentnahme aus dem Netz und nicht für die Einspeisung vor. Gedimmt wird im Gefährdungsfall allein der Leistungsbezug aus dem öffentlichen Netz.
Gerne sind wir in einem persönlichen Gespräch für Sie da. Sie finden uns im Kundenzentrum in der Waldseestraße 24 oder erreichen uns telefonisch unter 07221 277-772.
Ein Widerruf Ihres abgeschlossenen Vertrags ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Vertragsbestätigung möglich – hier geht’s zum Widerrufsformular.