Energieausweis

Was verbraucht eigentlich mein Haus?  - die Antwort darauf finden Sie im Energieausweis.
Der Energieausweis für Bestandsgebäude wurde mit der EnEV 2007 eingeführt. Seit dem Juli 2009 ist er für alle Gebäude in Deutschland Pflicht. Im August 2020 wurde die EnEV mit weiteren Energiegesetzen im Gebäudeenergiegesetz (GEG 2020) zusammengefasst.

Auf der Basis des Energieverbrauchs eines Gebäudes gibt der Energieausweis eine erste Einschätzung über den energetischen Zustand des Gebäudes, die Notwendigkeit einer energetischen Modernisierung und die zu erwartenden Energiekosten. Zweck des Energieausweises ist es, potenziellen Käufern oder Mietern eine leicht verständliche Information über die Energieeffizienz eines Gebäudes zu geben. Ein Vergleich der Energieausweise verschiedener Gebäude ermöglicht es, die Energieeffizienz in die Entscheidung zum Kauf oder zur Miete einer Immobilie mit einzubeziehen.

Der Energieausweis hat eine Gültigkeit von 10 Jahren ab Ausstellungsdatum.

Wann benötigen Sie einen Energieausweis für Ihr Gebäude?

Beim Verkauf, ebenso wie bei Vermietung und Verpachtung von Gebäuden oder Gebäudeteilen, muss gemäß GEG (Gebäudeenergiegesetz) ein Energieausweis erstellt und dem potenziellen Käufer oder Mieter spätestens bei der Besichtigung vorgelegt werden. Der Verkäufer/Vermieter muss dem Käufer/Mieter unverzüglich nach Abschluss des Kauf-/Mietvertrags den Energieausweis oder eine Kopie übergeben.

Wann benötigen Sie KEINEN Energieausweis?

Die Regelungen zum Energieausweis beziehen sich nur auf Gebäude, die unter Einsatz von Energie (aus erneuerbaren oder fossilen Rohstoffen) beheizt oder gekühlt werden. Für bestimmte Gebäudetypen - wie beispielsweise Kirchen, Stallanlagen, Gewächshäuser sowie provisorische Gebäude und Zelte - muss kein Energieausweis erstellt werden. Kleine Gebäude mit bis zu 50 m² Nutzfläche und denkmalgeschützte Gebäude benötigen keinen Energieausweis bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung. Wollen Sie als Hauseigentümer Ihr Haus weder verkaufen, vermieten noch verpachten benötigen Sie ebenfalls keinen Energieausweis.

Verbrauchsorientierter oder bedarfsorientierter Energieausweis?

Neben der Ausstellung auf Basis einer Analyse der technischen und physikalischen Eigenschaften des Gebäudes (Bedarfsausweis) ist vom Gesetzgeber auch eine Ausstellung auf Basis der gemessenen Verbräuche (Verbrauchsausweis) erlaubt.

Der verbrauchsorientierte Energieausweis gibt Auskunft über den Energieverbrauch eines Gebäudes auf Grundlage der Jahresverbrauchsabrechnungen der letzten 3 Jahre. Das Ergebnis ist somit stark vom Nutzerverhalten innerhalb eines definierten 36-Monate-Zeitraums abhängig, erfordert jedoch weniger Kenntnisse über die baulichen Gegebenheiten des Gebäudes.

Gerne stellen wir diesen Ausweis für Sie aus.

Der bedarfsorientierte Energieausweis basiert auf Berechnungen anhand der vor Ort aufgenommenen Gebäudesubstanz, der Haustechnik und des Einsatzes erneuerbarer Energien. Dieser berücksichtigt auch in jüngster Vergangenheit durchgeführte Energieeinsparmaßnahmen, wie z. B. eine Dämmung der Gebäudehülle, und ist unabhängig vom Nutzerverhalten.
Den bedarfsorientierten Energieausweis können wir Ihnen nicht anbieten, weitere Informationen über diese Variante des Energieausweises erhalten Sie bei der Energieagentur Mittelbaden gGmbH. Energieagentur Mittelbaden gGmbH.

Welcher Energieausweis ist der richtige für Ihr Haus?

Anhand der nachfolgenden Grafik können Sie ganz einfach herausfinden, welchen Energieausweis Sie benötigen.

Schema zur Auswahl des geeigneten Energieausweises
Schema zur Auswahl des geeigneten Energieausweises

Was müssen Sie tun, damit wir Ihnen den verbrauchsorientierten Energieausweis für Wohngebäude ausstellen können?

Führen Sie zunächst ein Download des Formulars „Auftragsformular Wohngebäude“ durch:

Im Anschluss füllen Sie dieses bitte sorgfältig aus, indem Sie die dort angefragten Energieverbrauchs- und Gebäudeinformationen eintragen. Den ausgefüllten und unterschriebenen Auftrag lassen Sie uns dann gerne per Post oder per E-Mail zukommen. Nach einer kurzen Bearbeitungszeit (die Dauer ist abhängig von der Gebäudesituation und von Ihren Angaben) erhalten Sie von uns Ihren gewünschten Energieausweis.

Was kostet Sie ein verbrauchsorientierter Energieausweis Wohngebäude?

Für unsere Kunden berechnen wir lediglich einen Kostenbeitrag von 142,80 € inkl. MwSt. (für jede weitere Ausfertigung zahlen Sie nur noch 5,95 € inkl. MwSt.). Die Rechnung erhalten Sie dann erst nach der Ausstellung des Energieausweises per Post.

Sie haben noch Fragen?

Weitere Informationen rund um die Themen Energieberatung, Förderung, Bauen und Sanieren sowie Energiespartipps erhalten Sie auf diesen Internetseiten.

Unsere Mitarbeiter stehen Ihnen gerne auch telefonisch unter 07221 277-5573 zur Verfügung.

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