Fragen und Antworten zur Umstellung auf intelligente Messsysteme (Smart Meter Zähler)

Laut Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) vom 2. September 2016 ist beim Strom ab 2017 und später auch beim Gas der sukzessive Einbau von modernen Zählern vorgeschrieben. Das ist eine von vielen Maßnahmen der Bundesregierung, um die Energiewende voranzubringen, da die Stromerzeugung mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien dezentraler wird und zunehmend deutlich höhere Schwankungen aufweist als in der Vergangenheit. Dadurch steigen die Anforderungen an den Netzbetrieb sowie die Koordinierung von Stromangebot und -nachfrage. Mit Hilfe der neuen Geräte können beispielsweise variable Stromtarife eingeführt werden, die niedrige Preise bei geringer Stromnachfrage bzw. hohem Stromangebot und höhere Preise in Zeiten von hoher Stromnachfrage bzw. niedrigem Stromangebot berücksichtigen. Außerdem können dezentrale Stromerzeuger wie Photovoltaik- oder Windenergieanlagen gesteuert werden, um das Stromnetz stabil zu halten.

Dabei kommen zwei Arten von Zählern zum Einsatz: moderne Messeinrichtungen für rund 87 Prozent der Verbraucher, und intelligente Messsysteme für die übrigen rund 13 Prozent.

Das Messstellenbetriebsgesetz

  • gibt einen hohen technischen Standard vor,
  • regelt alle Fragen rund um den Einbau, die Finanzierung und den Betrieb von intelligenten Messsystemen und
  • sorgt für Datenschutz.

Den genauen Wortlaut des Messstellenbetriebsgesetzes können Sie hier herunterladen.

Die Stadtwerke Baden-Baden werden in ihrem Netzgebiet die Standardleistungen gemäß den Vorgaben des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) anbieten und insofern die Rechte und Pflichten des grundzuständigen Messstellenbetreibers nach § 3 MsbG wahrnehmen.

Insgesamt sind im Stromnetzgebiet der Stadtwerke Baden-Baden rund 39.200 Stromzähler vom Austausch betroffen. Davon müssen etwa 5.200 gegen ein intelligentes Messsystem getauscht werden. Die restlichen 34.000 Zähler werden durch eine moderne Messeinrichtung (elektronischer Zähler ohne Kommunikationseinrichtung) ersetzt.

Der Beginn des Rollouts der neuen Zählergeneration ist im Jahr 2018 geplant. Der Austausch aller Stromzähler ist auf mehrere Jahre angelegt und wird voraussichtlich bis ins Jahr 2032 dauern. Nachfolgend werden wir die wichtigsten Aspekte rund um die künftige Zählerwelt beleuchten. Falls darüber hinaus noch Fragen bestehen, stehen wir gerne zur Verfügung.

Fragen und Antworten rund um die neuen Zähler

Was ist eine moderne Messeinrichtung?

Eine moderne Messeinrichtung ist ein digitaler bzw. elektronischer Stromzähler.

  • Er löst den derzeit verbauten elektromechanischen Ferraris-Zähler bis 2032 bei allen Kunden mit einem Jahresverbrauch unter 6.000 Kilowattstunden nach und nach ab.

  • Das betrifft damit den Großteil aller Haushalte und Energienutzer, denn ein durchschnittlicher Vier-Personen-Haushalt in Deutschland verbraucht ca. 3.500 Kilowattstunden Strom pro Jahr.

  • An den modernen Messeinrichtungen können Sie Ihre historischen Stromverbräuche in verschiedenen Zeitintervallen anzeigen lassen. Nach PIN-Freischaltung wird im Display außerdem die aktuelle Leistung angezeigt. Beim Ferraris-Zähler ist dies nicht möglich.

  • Die moderne Messeinrichtung kann über ein Kommunikationsmodul, auch Gateway genannt, sicher in ein Kommunikationsnetz eingebunden werden. Damit ist sie ein Baustein eines intelligenten Messsystems (s.u.).

Was ist ein intelligentes Messsystem?

Werden eine oder mehrere moderne Messeinrichtungen mit einem Kommunikationsmodul, dem Gateway, verbunden, spricht man von einem intelligenten Messsystem oder Smart Meter.

  • Das intelligente Messsystem erhebt und übermittelt die Verbrauchsdaten von Kunden an den Kunden und an den Energielieferanten, und das sicher und verschlüsselt.

  • Damit bietet es dem Kunden zeitnahe, aktuelle Informationen über seinen Energieverbrauch und seine Energiekosten.

  • Gleichzeitig hilft es den Energieversorgern, das Energiesystem besser zu steuern, indem sie Nachfrage und Angebot von Energie besser miteinander in Einklang bringen können. Das ist eine zunehmend wichtige Aufgabe in der Energiewende, um die Netze stabil halten zu können.

Ein intelligentes Messsystem erhalten Verbraucher mit einem Jahresstromverbrauch ab 6.000 Kilowattstunden aufwärts sowie Betreiber von dezentralen Erzeugungsanlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und dem Kraft-Wärme-Kopplung Gesetz (KWKG) ab sieben Kilowatt installierter Leistung.

Wer ist für den Einbau der neuen Zähler zuständig?

Laut Gesetz hat der Netzbetreiber festzulegen und zu veröffentlichen, wer in seinem Netzgebiet für den Einbau und Betrieb von intelligenten Messsystemen und modernen Messeinrichtungen verantwortlich ist. Das ist der Messstellenbetreiber. Er erledigt alle Aufgaben rund um das Zählerwesen und die Ablesung, solange sich der Kunde nicht gezielt für ein anderes Unternehmen mit den geforderten Qualifikationen als Messstellenbetreiber entscheidet. Generell ist jeder Verbraucher frei in der Wahl eines Messstellenbetreibers.

Im Netz der Stadtwerke Baden-Baden übernehmen die Stadtwerke selbst die sich aus dem Messstellenbetriebsgesetz ergebenden Aufgaben.

Was muss ich tun, um die neuen Messsysteme zu erhalten?

Die Stadtwerke Baden-Baden kommen bei Ablauf der Eichfrist im Rahmen des turnusmäßigen Wechsels von Zählern aktiv auf Sie zu. Daher müssen Sie nichts selbst tun.

Möchten Sie jedoch schon vor den Stichtagen für den Pflichteinbau bzw. vor der turnusmäßigen Wechselfrist eine moderne Messeinrichtung oder ein intelligentes Messsystem erhalten, ist auch dies möglich: Wenden Sie sich dann einfach unter den folgenden Durchwahlnummern an den Messstellenbetreiber bei den Stadtwerken Baden-Baden:

Matthias Welsch - 07221/277-471
Harald Dietrich - 07221/277-472

Kann ich die neuen Zähler auch ablehnen?

Nein, ihr Einbau ist gesetzlich vorgeschrieben.

Welchen Nutzen bietet eine moderne Messeinrichtung?

Moderne Messeinrichtungen können Ihnen neben dem Zählerstand auch die aktuelle Leistung direkt im Display anzeigen.

  • Die Anzeige ist mit einer PIN geschützt. Erst nach der Eingabe der PIN sehen Sie in einer zweiten Zeile des Displays Ihre aktuelle Leistung. Die PIN können Sie bei uns erfragen. Dazu erhalten Sie außerdem eine Bedienungsanleitung.

  • Ihr Vorteil dabei: Sie können sich an dem Zähler direkt über Ihren aktuellen Leistungsbedarf informieren. Damit haben Sie mehr Infos als durch die bislang übliche jährliche Stromabrechnung und können daraus Strom-Einsparpotenziale in Ihrem Haushalt ableiten.

  • Außerdem kann die moderne Messeinrichtung direkt mit einem Gateway verbunden und so in ein intelligentes Messsystem integriert werden.

Was kostet mich eine moderne Messeinrichtung?

  • Das Messstellenbetriebsgesetz legt eine jährliche Preisobergrenze für eine moderne Messeinrichtung von 20 Euro/Jahr inkl. Mehrwertsteuer fest.

  • Wie schon jetzt trägt der Verbraucher oder Anlagenbetreiber die Kosten für den Stromzähler.

  • Neu ist, dass es mit dem Messstellenbetriebsgesetz nun Preisobergrenzen gibt.

Welchen Nutzen bietet ein intelligentes Messsystem?

  • Den Verbrauchern verschaffen die intelligenten Messsysteme eine hohe Transparenz über ihr Verbrauchsverhalten: Auf Basis der gemessenen Daten wird der Stromverbrauch im Tagesverlauf über ein Webportal visualisiert. Der Kunde kann sich damit jederzeit von seinem Desktop-PC oder von mobilen Endgeräten aus über seinen Verbrauch informieren. Damit erhält er weitaus mehr Informationen über seinen Stromverbrauch als durch die bislang übliche jährliche Stromabrechnung. Aus den detaillierteren Informationen kann der Stromverbraucher zusätzliche Einsparpotenziale in seinem Haushalt ableiten und damit Kosten sparen.

  • Das Smart-Meter-Gateway kann außerdem als sichere Kommunikationsinfrastruktur auch für Smart-Home-Anwendungen genutzt werden, also für Geräte, die einzeln und von der Ferne aus steuerbar sind. Diese Anwendungen stehen aktuell aber noch nicht zur Verfügung.

  • Die intelligenten Messsysteme sind außerdem die technische Basis, damit Verbraucher variable Tarife nutzen können: Das sind spezielle Smart-Meter-Strom-Tarife der Energielieferanten. Diese Tarife bieten wirtschaftliche Anreize, damit der Verbraucher Strom dann bezieht, wenn besonders viel davon zur Verfügung steht – und dann besonders günstig angeboten wird. Mit diesen Tarifen können Energieverbraucher ihre Stromkosten zusätzlich reduzieren.

  • Mit intelligenten Messsystemen entfallen Vor-Ort-Ablesungen.

Wann werden die intelligenten Messsysteme eingebaut?

Derzeit sind noch keine zugelassenen und zertifizierten Gateways auf dem Markt verfügbar. Wir gehen jedoch davon aus, dass sich dies etwa in der 2. Jahreshälfte 2018 ändern wird und wir dann Gateways einkaufen können. Geplant ist die folgende Vorgehensweise:

  • Etwa ab dem 3. Quartal 2018 führen wir bei ausgewählten Kunden oder bei solchen, die ein Messsystem vorab möchten, die ersten Testinstallationen durch. Wer interessiert ist, daran teilzunehmen, kann sich gerne schon jetzt bei den folgenden Mitarbeitern melden:
    Matthias Welsch - 07221/277-471
    Harald Dietrich - 07221/277-472

  • Ab 2019 bauen wir dann sukzessive bei Kunden mit einem Jahresstromverbrauch von über 10.000 Kilowattstunden und bei Erzeugern zwischen sieben und 100 Kilowatt installierter Leistung intelligente Messsysteme ein.

  • Die Kundengruppe von 6.000 bis 10.000 Kilowattstunden pro Jahr ist erst ab 2020 zum Einbau verpflichtet.

Wir werden unsere Kunden rechtzeitig per Anschreiben über den Tausch informieren und einen Termin für den Austausch vereinbaren.

Wie wird man in die jeweilige Ausbaustufe eingestuft?

Die Einstufung erfolgt verbrauchsabhängig (s.o.). Da der Jahresverbrauch schwanken kann, ist der durchschnittliche Jahresstromverbrauch der vorangegangenen drei Kalenderjahre am jeweiligen Anschluss die Grundlage für die Einstufung.

Wieviel kosten der Einbau und der Betrieb des intelligenten Messsystems?

Für den Einbau und den Betrieb der intelligenten Messsysteme hat der Gesetzgeber in Abhängigkeit zum Jahresverbrauch Preisobergrenzen pro Jahr festgelegt. Detaillierte Preise können unserem Preisblatt entnommen werden.

Wer trägt die Kosten für das intelligente Messsystem?

Wie für den Stromzähler schon jetzt, trägt der Verbraucher oder Anlagenbetreiber die Kosten.

Welche rechtlichen Vorkehrungen sichern Datenschutz und Datensicherheit?

Um ein einheitliches und sehr hohes Sicherheitsniveau zu gewährleisten, legt das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) verbindliche Schutzprofile und Technische Richtlinien für Datenschutz und Datensicherheit bei intelligenten Messsystemen fest.

Erarbeitet wurden sie

  • im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft (BMWi)
  • vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)
  • gemeinsam mit Branchenvertretern und
  • unter enger Einbindung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, der Bundesnetzagentur und der Physikalisch-Technischen-Bundesanstalt.

Die mehrere hundert Seiten umfassenden Dokumente sind auf der Homepage des BSI (www.bsi.bund.de) veröffentlicht. Mit einem Siegel des BSI werden nur solche Systeme ausgezeichnet, die diese sehr hohen Datenschutz- und Datensicherheitsanforderungen nachweislich erfüllen.

Was passiert mit den erhobenen Daten?

Kapitel 3 des Messstellenbetriebsgesetzes regelt, wer welche Daten zu welchem Zweck erhalten darf und wann erhaltene Daten zu löschen sind. Demnach ist eine Datenübermittlung ausschließlich für die energiewirtschaftlich zwingend notwendigen Anwendungsfälle, etwa zum Erhalt der Netzstabilität, vorgesehen, so dass die Übertragung der Daten weitestgehend eingeschränkt ist.

Bei den modernen Messeinrichtungen für Haushalte bis 6.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch – das sind die allermeisten Kunden, denn ein Vier-Personen-Haushalt verbraucht durchschnittlich 3.500 Kilowattstunden im Jahr – und auch bei intelligenten Messsystemen für Abnehmer bis zu einem Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden werden die Daten daher auch nur einmal im Jahr an den Energieversorger zum Zweck der Energieabrechnung übermittelt.

Zusätzlich erhalten die Kunden mit einem Jahresverbrauch zwischen 6.000 und 10.000 Kilowattstunden ihre Daten nach dem Messstellenbetriebsgesetz, um ihren Verbrauch selbst analysieren zu können. Sie werden nicht weitergeleitet.

Nur wenn der Verbraucher einen sogenannten Smart-Meter-Tarif eines Energielieferanten nutzt, werden weitere Daten an den Netzbetreiber und den Lieferanten versendet. Smart-Meter-Tarife bieten wirtschaftliche Anreize, damit der Verbraucher Strom dann bezieht, wenn besonders viel davon zur Verfügung steht – und dann besonders günstig angeboten wird.

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