Stromnutzung: Messung und Abrechnung

Entgelte für Messung und Abrechnung

Das zusätzlich zu den Netznutzungsentgelten zu entrichtende Mess- und Abrechnungsentgelt wird in Abhängigkeit von der messtechnischen Ausstattung und der Spannungsebene der Messung erhoben. Die Entgelte für Messung und Abrechnung sind seit dem 1.1.2006 Bestandteil des Preisblattes für die Netznutzung, das hier zum Download verfügbar ist:

Aufgrund der Vorgaben im Messstellenbetriebsgesetz ist seit dem 1.1.2017 das Entgelt für die Messung in das Entgelt für den Messstellenbetrieb integriert. Zum gleichen Termin wurde außerdem das Entgelt für die Abrechnung in die Netznutzungsentgelte eingepreist. Beide Entgelte werden daher seit dem 1.1.2017 auf dem Preisblatt nicht mehr separat ausgewiesen.

Messstellenbetrieb und Messdienstleistung

Im Rahmen der Vorgaben des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) können Dritte auf Wunsch des jeweiligen Anschlussnutzers - bzw. in bestimmten Fällen auch des Anschlussnehmers - den Messstellenbetrieb inkl. der Messung durchführen, sofern sie einen einwandfreien und den eichrechtlichen Vorschriften entsprechenden Messstellenbetrieb bzw. eine entsprechende Messung gewährleisten.

Voraussetzung für die Übernahme des Messstellenbetriebes (inkl. der Messung) an einer im Verteilnetz der Stadtwerke Baden-Baden befindlichen Messstelle ist der Abschluss eines Messstellenbetreiberrahmenvertrages zwischen dem Messstellenbetreiber und den Stadtwerken Baden-Baden. Der aktuelle Rahmenvertrag sowie die im Netz der Stadtwerke Baden-Baden geltenden Technischen Mindestanforderungen an Messeinrichtungen können im Downloadbereich eingesehen und heruntergeladen werden.

Messstellenbetrieb entsprechend dem Messstellenbetriebsgesetz

Die Stadtwerke Baden-Baden werden in ihrem Netzgebiet die Standardleistungen gemäß den Vorgaben des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) anbieten und insofern die Rechte und Pflichten des grundzuständigen Messstellenbetreibers nach § 3 MsbG wahrnehmen. Die Preise für den Messstellenbetrieb von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen können der im Downloadbereich verfügbaren Preisliste entnommen werden.

Einzelheiten zum Messstellenbetrieb von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen werden im Messstellenvertrag geregelt, der zwischen dem grundzuständigen Messstellenbetreiber und dem jeweiligen Messstellennutzer abzuschließen ist.

Bis seitens der Regulierungsbehörde ein einheitliches Vertragsmuster festgelegt ist, bieten wir Messstellennutzern in unserem Netzgebiet einen Messstellenvertrag auf der Basis des Musters des BDEW/VKU unter Streichung der im Verbändemuster als optional bezeichneten §§ 1 Abs. 2 und 8 Abs. 3 sowie von § 9 Abs. 3 an.

Sofern der Stromlieferant als Messstellennutzer auftritt, kann der Messstellenvertrag als weitere Anlage des zwischen dem Netzbetreiber und dem Lieferanten bestehenden Lieferantenrahmenvertrages Vertragsbestandteil werden und bedarf dann keines separaten Abschlusses.
Der Messstellenvertrag kann im Downloadbereich eingesehen und heruntergeladen werden.

HT / NT-Zeiten

Die Schwachlastzeiten der Stadtwerke Baden-Baden sind hier zum Download verfügbar.

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