Netznutzungsentgelte für Strom der Stadtwerke Baden-Baden

In den Netznutzungsentgelten der Stadtwerke Baden-Baden sind die Kosten für das Stromnetz der Stadtwerke sowie die Netzentgelte für die vorgelagerten Netzebenen einschließlich der Systemdienstleistungen enthalten.

Wie die Kosten ermittelt werden

Zur Ermittlung des gesamten Netznutzungsentgeltes ziehen wir bei Kunden mit Leistungsmessung die Jahreshöchstlast in kW und die Jahresarbeit in kWh heran. Für Kleinkunden im Niederspannungsnetz ohne Leistungsmessung erheben wir nur einen Grundpreis und einen Arbeitspreis.

Die Bilanzierung von Kleinkunden ohne Leistungsmessung erfolgt nach dem synthetischen Verfahren unter Anwendung der VDEW-Standardlastprofile. Für Speicherheizungen gilt ein besonderes Bilanzierungsverfahren auf der Basis eines temperaturabhängigen Lastprofils.

Die Grenze für die maximale Jahresarbeit, bis zu der das synthetische Verfahren angewendet wird, liegt derzeit bei 100.000 kWh/a.

Zusätzliche Kosten

Den zusätzlich zu den Netznutzungsentgelten zu entrichtenden Mess- und Abrechnungspreis erheben wir in Abhängigkeit von der messtechnischen Ausstattung und der Spannungsebene der Messung.

Die aktuell gültigen Netznutzungsentgelte sind hier zum Download verfügbar.

Gesetzliche Vereinbarungen

Gemäß § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV ist bei atypischer Netznutzung die Vereinbarung eines individuellen Netzentgeltes möglich. Gemäß § 19 Abs. 2 Satz 3 bedarf die Vereinbarung eines individuellen Netzentgeltes der vorherigen Genehmigung durch die Regulierungsbehörde. Darüber hinaus erfolgt die Vereinbarung eines individuellen Netzentgeltes nach § 19 Abs. 2 Satz 9 unter dem Vorbehalt, dass die jeweiligen Voraussetzungen nach Satz 1 tatsächlich eintreten. Hauptvoraussetzung einer Entgeltreduzierung gemäß § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV ist, dass der Zeitpunkt des Höchstlastbeitrages des betroffenen Letztverbrauchers vorhersehbar und erheblich vom Zeitpunkt der Jahreshöchstlast in der jeweiligen Netzebene abweicht. Zur Beurteilung der konkreten Anforderungen für eine Genehmigungserteilung sind Verteilnetzbetreiber verpflichtet, Zeitfenster zu ermitteln, in denen mit hoher Wahrscheinlichkeit die Jahreshöchstlast zu erwarten ist (Hochlastzeitfenster).

Informationen zu den von den Stadtwerken Baden-Baden für ihr Stromverteilnetz ermittelten Hochlastzeitfenster sind hier zum Download verfügbar.

Gemäß § 18 StromNEV erhalten Betreiber von dezentralen Erzeugungsanlagen vom Betreiber des Elektrizitätsverteilungsnetzes, in dessen Netz sie einspeisen, ein Entgelt. Dieses Entgelt muss den gegenüber den vorgelagerten Netz- oder Umspannebenen durch die jeweilige Einspeisung vermiedenen Netzentgelten entsprechen. Das Entgelt wird nicht gewährt, wenn die Stromeinspeisung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) oder nach § 4 Abs. 3 Satz 1 des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) vergütet wird und in der KWK-Vergütung vermiedene Netzentgelte bereits enthalten sind.

Details zur Ermittlung und Vergütung der vermiedenen Netznutzungsentgelte sind hier zum Download verfügbar.

Datenschutzhinweis

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind notwendig, während uns andere helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern.