Alle Fragen und Antworten zu Gas-, Wasser- und Wärmemengenzähler

Zählerantrag

Der Einbau eines Gas-, Wasser- oder Wärmemengenzählers ist stets schriftlich zu beantragen; das entsprechende Formular steht hier zur Verfügung:

Es muss dabei vom Kunden (im Auftrag nur wenn eine Vollmacht des Kunden vorliegt), vom Installateur (eingetragener Installateur im Installateurverzeichnis, evtl. Kopie des Ausweises beifügen) und im Fall eines Gaszählers zusätzlich noch vom zuständigen Bezirksschornsteinfeger unterschrieben sein.

Eichgültigkeit der verschiedenen Zähler

Für alle bei unseren Kunden eingebauten Gas, -Wasser und -Wärmemengenzähler fordert der Gesetzgeber einen turnusmäßigen Zählertausch, den unsere Mitarbeiter durchführen. Wir informieren Sie stets schriftlich über den anstehenden Zählerwechsel; dieser Service ist für Sie kostenlos.

Gas-Zähler

Balgengaszähler der Größe G4 bis G6 werden alle acht Jahre, Zähler der Größe G10 alle 12 Jahre und Zähler ab der Größe G16 alle 16 Jahre turnusmäßig ausgewechselt.

Wasser-Zähler

Wasserzähler für Kaltwasser werden turnusmäßig alle sechs Jahre ausgewechselt

Wärmemengenzähler

Wärmemengenzähler werden turnusmäßig alle fünf Jahre ausgewechselt

Staatlich anerkannte Prüfstelle für Messgeräte für Wasser der Stadtwerke Baden-Baden

Hier werden die Zähler des eigenen Versorgungsgebietes sowie anderer Wasserversorger und Privatkunden aufgearbeitet und neu geeicht.
In begründeten Fällen können Kunden zur Überprüfung der Messrichtigkeit des eingebauten Wasserzählers eine so genannte Befundprüfung beantragen; dies hat schriftlich zu erfolgen. Wird keine Abweichung des geprüften Wasserzählers festgestellt, hat der Kunde die Kosten zu tragen, die wir nach Aufwand berechnen.

Standrohre zur Wasserentnahme aus der öffentlichen Wasserversorgung

Auf Grund der hygienischen Anforderungen der Trinkwasserverordnung werden keine Standrohre mehr an Firmen und Privatkunden ausgegeben.

Allgemeine Hausanschlussdurchsicht bei Zählerwechsel

Treten im Zuge des Zählerwechsels für Gas- oder Wasserzähler bzw. bei der Allgemeinen Hausanschlussdurchsicht technische Mängel zutage, werden diese in einem Formblatt dokumentiert. In einem Schreiben fordern wir dann den Kunden auf, die festgestellten Mängel zu beseitigen.
Hinweise dazu finden sich im Infoblatt Informationen Sicherheitsarmatur, verfügbar hier zum Download:

Erdung elektrischer Anlagen

Die Verwendung des metallenen Gas- und Wasserrohrnetzes als Erdung für Einrichtungen im Gebäude ist seit dem 1.10.1990 nach den gültigen Normen nicht mehr zulässig. Sollte dies in Ihrem Hause der Fall sein, bitten wir Sie, dies von einem Elektroinstallationsunternehmen überprüfen zu lassen.
Informationen dazu finden Sie im Infoblatt Erdung elektrischer Anlagen, verfügbar hier zum Download:

Kontakt

Sie haben noch Fragen? Gerne können Sie uns eine Mail an nstlltn-gs-wssrswbdd senden.

Datenschutzhinweis

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind notwendig, während uns andere helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern.