Der Einbau eines Elektrozählers ist stets schriftlich zu beantragen; das entsprechende Formular steht hier zur Verfügung:
Es muss vom Kunden (im Auftrag nur wenn eine Vollmacht des Kunden vorliegt) und vom Elektroinstallateur (eingetragener Elektroinstallateur im Installateurverzeichnis, evtl. Kopie des Ausweises beifügen) unterschrieben sein.
Vorschriften: TAB 2023 + Zusatzblatt
Für Wärmepumpen gibt es einen eigenen Tarif mit einem eigenen Zähler. Die Schaltpläne senden wir Ihnen gerne zu.
Durchlauferhitzer sind stets schriftlich auf dem entsprechenden Formular zu beantragen.
Elektroheizungen sind ebenfalls immer schriftlich zu beantragen, außer bei ortsveränderlichen Geräten.
Diese Unterlagen benötigen wir für die Inbetriebnahme einer Photovoltaik-Anlage oder eines BHKW:
Vorschriften: TAB2023 + Zusatzblatt