Bedingungen für den Netzanschluss der Stadtwerke Baden-Baden

Gesetzliche Regelungen

Die technischen Mindestanforderungen für den Netzanschluss im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Baden-Baden ergeben sich aus den anerkannten Regeln der Technik. Dazu zählen im Wesentlichen DIN EN-Normen sowie die technischen Richtlinien der Verbände (DVGW, BGW). Es gelten insbesondere die folgenden Bedingungen:

 
 

Technische Regel DVGW-Arbeitsblatt G 262 (Bezugsmöglichkeit: www.wvgw.de)

Bedingungen für den Netzzugang

Unter der Voraussetzung freier Kapazitäten ermöglichen wir allen Netznutzern, dass Gas sicher, preisgünstig und effizient durch die von uns betriebenen Gasnetze transportiert wird.

Darüber hinaus stellen wir Systemdienstleistungen wie etwa Mengenermittlung, Datentransfer und Odorierung zur Verfügung. Das vom Transportkunden übergebene Erdgas wird vom virtuellen Handelspunkt des Marktgebietes NetConnect Germany bis zur entsprechenden Übergabestelle an den Netzendkunden transportiert. Die Messanlagen des Kunden sind für eine Fernauslesung auszustatten. Für Ausspeisestellen mit einer jährlichen Ausspeisung bis maximal 1,5 Mio kWh/a und einer maximalen Kapazität von 500 kWh/h ist eine Leistungsmessung nicht erforderlich. Für diese Ausspeisestellen werden vereinfachte Standardlastprofile entsprechend den Arbeiten der TU München angewandt. Die verfahrensspezifischen Parameter zum angewendeten Standardlastprofilverfahren sind hier zum Download verfügbar:

Vertragliche Regelungen

Zur Belieferung eines Anschlussnutzers im Netz des Netzbetreibers sind die folgenden vertraglichen Regelungen erforderlich:

  • Lieferantenrahmenvertrag
    zwischen Netzbetreiber und Transportkunde zur Regelung der Zusammenarbeit und der gegenseitigen Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Belieferung der Kunden des Transportkunden im Netz des Netzbetreibers durch den Transportkunden.
  • Netznutzungsvertrag
    zwischen Netzbetreiber und Anschlussnehmer zur Regelung des technischen Anschlusses der gastechnischen Anlage des Anschlussnehmers an das Netz des Netzbetreibers.
  • Anschlussnutzungsvertrag
    zwischen Netzbetreiber und Anschlussnutzer, sofern es sich nicht um einen Niederdruckanschluss handelt. Die Nutzung eines Niederdruckanschlusses erfolgt auf der Grundlage der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung - NDAV) vom 1.11.2006 sowie der Ergänzenden Bedingungen des Netzbetreibers.
  • Bilanzkreisvertrag – unmittelbar oder mittelbar
    zwischen Transportkunde und Netzbetreiber der den Bilanzausgleich durchführt für den Ausgleich von Differenzen zwischen den Entnahmen der Kunden des Transportkunden und dessen zeitgleichen und wärmeäquivalenten Einspeisungen.
  • Gasliefervertrag
    zwischen Transportkunde und seinem Kunden für die Energielieferung.

Gasnetzbetreiber der Stadtwerke Baden-Baden

Unser vorgelagerter Netzbetreiber ist die terranets bw GmbH mit Sitz in Stuttgart. Durch die Marktgebietskooperation der terranets bw mit der NetConnect Germany (NCG) nimmt seit dem 01.10.2009 die NCG die Aufgaben des Martkgebietsverantwortlichem wahr. Für den Zugang zu unserem Gasnetz sowie für den zuverlässigen Betrieb des Netzes sind entsprechende Netzzugangsentgelte zu entrichten.

Am 27.07.2006 sind die Stadtwerke Baden-Baden der "Vereinbarung über die Kooperation gemäß § 20 Abs. 1b EnWG zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen" vom 19. Juli 2006 beigetreten.

Die Netzzugangsbedingungen sind hier zum Download verfügbar:

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