Laut Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) vom 2. September 2016 ist beim Strom ab 2017 und später auch beim Gas der sukzessive Einbau von modernen Zählern vorgeschrieben. Das ist eine von vielen Maßnahmen der Bundesregierung, um die Energiewende voranzubringen, da die Stromerzeugung mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien dezentraler wird und zunehmend deutlich höhere Schwankungen aufweist als in der Vergangenheit. Dadurch steigen die Anforderungen an den Netzbetrieb sowie die Koordinierung von Stromangebot und -nachfrage. Mit Hilfe der neuen Geräte können beispielsweise variable Stromtarife eingeführt werden, die niedrige Preise bei geringer Stromnachfrage bzw. hohem Stromangebot und höhere Preise in Zeiten von hoher Stromnachfrage bzw. niedrigem Stromangebot berücksichtigen. Außerdem können dezentrale Stromerzeuger wie Photovoltaik- oder Windenergieanlagen gesteuert werden, um das Stromnetz stabil zu halten.
Dabei kommen zwei Arten von Zählern zum Einsatz: moderne Messeinrichtungen für rund 87 Prozent der Verbraucher, und intelligente Messsysteme für die übrigen rund 13 Prozent.
Den genauen Wortlaut des Messstellenbetriebsgesetzes können Sie hier herunterladen.
Die Stadtwerke Baden-Baden werden in ihrem Netzgebiet die Standardleistungen gemäß den Vorgaben des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) anbieten und insofern die Rechte und Pflichten des grundzuständigen Messstellenbetreibers nach § 3 MsbG wahrnehmen.
Insgesamt sind im Stromnetzgebiet der Stadtwerke Baden-Baden rund 39.200 Stromzähler vom Austausch betroffen. Davon müssen etwa 5.200 gegen ein intelligentes Messsystem getauscht werden. Die restlichen 34.000 Zähler werden durch eine moderne Messeinrichtung (elektronischer Zähler ohne Kommunikationseinrichtung) ersetzt.
Im Jahr 2018 haben wir mit dem Rollout der neuen Zählergeneration begonnen. Der Austausch aller Stromzähler ist auf mehrere Jahre angelegt und wird voraussichtlich bis ins Jahr 2032 dauern. Nachfolgend werden wir die wichtigsten Aspekte rund um die künftige Zählerwelt beleuchten. Falls darüber hinaus noch Fragen bestehen, stehen wir gerne zur Verfügung.
Eine moderne Messeinrichtung ist ein digitaler bzw. elektronischer Stromzähler.
Werden eine oder mehrere moderne Messeinrichtungen mit einem Kommunikationsmodul, dem Gateway, verbunden, spricht man von einem intelligenten Messsystem oder Smart Meter.
Ein intelligentes Messsystem erhalten Verbraucher mit einem Jahresstromverbrauch ab 6.000 Kilowattstunden aufwärts sowie Betreiber von dezentralen Erzeugungsanlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und dem Kraft-Wärme-Kopplung Gesetz (KWKG) ab sieben Kilowatt installierter Leistung.
Laut Gesetz hat der Netzbetreiber festzulegen und zu veröffentlichen, wer in seinem Netzgebiet für den Einbau und Betrieb von intelligenten Messsystemen und modernen Messeinrichtungen verantwortlich ist. Das ist der Messstellenbetreiber. Er erledigt alle Aufgaben rund um das Zählerwesen und die Ablesung, solange sich der Kunde nicht gezielt für ein anderes Unternehmen mit den geforderten Qualifikationen als Messstellenbetreiber entscheidet. Generell ist jeder Verbraucher frei in der Wahl eines Messstellenbetreibers.
Im Netz der Stadtwerke Baden-Baden übernehmen die Stadtwerke selbst die sich aus dem Messstellenbetriebsgesetz ergebenden Aufgaben.
Die Stadtwerke Baden-Baden kommen bei Ablauf der Eichfrist im Rahmen des turnusmäßigen Wechsels von Zählern aktiv auf Sie zu. Daher müssen Sie nichts selbst tun.
Möchten Sie jedoch schon vor den Stichtagen für den Pflichteinbau bzw. vor der turnusmäßigen Wechselfrist eine moderne Messeinrichtung oder ein intelligentes Messsystem erhalten, ist auch dies möglich: Wenden Sie sich dann einfach unter den folgenden Durchwahlnummern an den Messstellenbetreiber bei den Stadtwerken Baden-Baden:
Matthias Welsch - 07221/277-471
Harald Dietrich - 07221/277-472
Nein, ihr Einbau ist gesetzlich vorgeschrieben.
Moderne Messeinrichtungen können Ihnen neben dem Zählerstand auch die aktuelle Leistung direkt im Display anzeigen.
Die Einstufung erfolgt verbrauchsabhängig (s.o.). Da der Jahresverbrauch schwanken kann, ist der durchschnittliche Jahresstromverbrauch der vorangegangenen drei Kalenderjahre am jeweiligen Anschluss die Grundlage für die Einstufung.
Für den Einbau und den Betrieb der intelligenten Messsysteme hat der Gesetzgeber in Abhängigkeit zum Jahresverbrauch Preisobergrenzen pro Jahr festgelegt. Detaillierte Preise können unserem Preisblatt entnommen werden.
Gemäß den Regelungen im Messstellenbetriebsgesetz werden die Kosten für das intelligente Messsystem zwischen dem Verbraucher bzw. Anlagenbetreiber und uns als Netzbetreiber aufgeteilt. Wer wieviel übernimmt ist ebenfalls gesetzlich geregelt und kann unserem Preisblatt entnommen werden.
Um ein einheitliches und sehr hohes Sicherheitsniveau zu gewährleisten, legt das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) verbindliche Schutzprofile und Technische Richtlinien für Datenschutz und Datensicherheit bei intelligenten Messsystemen fest.
Erarbeitet wurden sie
Die mehrere hundert Seiten umfassenden Dokumente sind auf der Homepage des BSI (www.bsi.bund.de) veröffentlicht. Mit einem Siegel des BSI werden nur solche Systeme ausgezeichnet, die diese sehr hohen Datenschutz- und Datensicherheitsanforderungen nachweislich erfüllen.
Kapitel 3 des Messstellenbetriebsgesetzes regelt, wer welche Daten zu welchem Zweck erhalten darf und wann erhaltene Daten zu löschen sind. Demnach ist eine Datenübermittlung ausschließlich für die energiewirtschaftlich zwingend notwendigen Anwendungsfälle, etwa zum Erhalt der Netzstabilität, vorgesehen, so dass die Übertragung der Daten weitestgehend eingeschränkt ist.
Bei den modernen Messeinrichtungen für Haushalte bis 6.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch – das sind die allermeisten Kunden, denn ein Vier-Personen-Haushalt verbraucht durchschnittlich 3.500 Kilowattstunden im Jahr – und auch bei intelligenten Messsystemen für Abnehmer bis zu einem Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden werden die Daten daher auch nur einmal im Jahr an den Energieversorger zum Zweck der Energieabrechnung übermittelt.
Zusätzlich erhalten die Kunden mit einem Jahresverbrauch zwischen 6.000 und 10.000 Kilowattstunden ihre Daten nach dem Messstellenbetriebsgesetz, um ihren Verbrauch selbst analysieren zu können. Sie werden nicht weitergeleitet.
Nur wenn der Verbraucher einen sogenannten Smart-Meter-Tarif eines Energielieferanten nutzt, werden weitere Daten an den Netzbetreiber und den Lieferanten versendet. Smart-Meter-Tarife bieten wirtschaftliche Anreize, damit der Verbraucher Strom dann bezieht, wenn besonders viel davon zur Verfügung steht – und dann besonders günstig angeboten wird.