Der zusätzlich zu den Netznutzungsentgelten zu entrichtende Mess- und Abrechnungspreis wird in Abhängigkeit von der messtechnischen Ausstattung und dem Abrechnungsintervall erhoben. Die Preise von Messung und Abrechnung sind seit dem 1.10.2007 Bestandteil des Preisblattes für die Netznutzung, das hier zum Download verfügbar ist.
Im Rahmen der Vorgaben des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) können Dritte auf Wunsch des jeweiligen Anschlussnutzers - bzw. in bestimmten Fällen auch des Anschlussnehmers - den Messstellenbetrieb inkl. der Messung durchführen, sofern sie einen einwandfreien und den eichrechtlichen Vorschriften entsprechenden Messstellenbetrieb bzw. eine entsprechende Messung gewährleisten.
Voraussetzung für die Übernahme des Messstellenbetriebes und/oder der Messung an einer im Verteilnetz der Stadtwerke Baden-Baden befindlichen Messstelle ist der Abschluss eines Messstellen- und Messrahmenvertrages zwischen dem Messstellenbetreiber bzw. Messdienstleister und den Stadtwerken Baden-Baden. Der aktuelle Rahmenvertrag sowie die im Netz der Stadtwerke Baden-Baden geltenden Technischen Mindestanforderungen an Messeinrichtungen und die Mindestanforderungen an Datenumfang und Datenqualität können im Download-Bereich eingesehen und herunter geladen werden.