Ersatzversorgung: zuverlässig Energie beziehen

Ihr bisheriger Energieversorger ist insolvent gegangen oder Ihr Energieliefervertrag wurde beendet?
Dann beliefern wir Sie als Grundversorger automatisch innerhalb der Ersatzversorgung sicher und zuverlässig mit Strom und Gas.

Es kann immer mal vorkommen, dass der Energieversorger, mit dem Sie einen Vertrag abgeschlossen haben, Sie nicht mehr mit Energie versorgen kann. Sie müssen sich als Haushaltskunde aber keine Sorgen machen. In diesem Fall werden Sie automatisch in unserer Ersatzversorgung aufgenommen und mit Strom und Gas beliefert.

Sie haben dann drei Monate Zeit, sich nach einem anderen Lieferanten umzuschauen.
Ansonsten wechseln Sie automatisch durch die weitere Energieentnahme in unsere Grundversorgung.

Was Sie noch über die Ersatzversorgung wissen sollten:

  • Ihre Versorgung mit Energie ist durch die Ersatzversorgung immer gesichert. Es kommt nicht zu Versorgungsunterbrechungen. Ihre Belieferung wird nahtlos durch uns übernommen.
  • Grundsätzlich haben nicht nur Haushaltskunden einen Anspruch auf die Ersatzversorgung mit Energie, sondern alle Kunden (Letztverbraucher), die Energie für den eigenen Verbrauch kaufen und über das Energieversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung in der Niederspannung oder im Niederdruck beziehen.
  • In der Ersatzversorgung dürfen die Preise häufiger geändert werden: Jeweils zum ersten und fünfzehnten eines Monats können die Preise ohne Einhaltung einer Frist angepasst werden nach § 38 Abs. 3 EnWG. Über die jeweils gültigen Preise werden Sie mit der Rechnungsstellung informiert.
  • Der Energieverbrauch während der Ersatzversorgung darf vom Netzbetreiber geschätzt werden. Daher empfiehlt es sich, bei einer Mitteilung über den Eintritt der Ersatzversorgung den eigenen Zähler abzulesen und den Messwert dem Netzbetreiber mitzuteilen.
  • Ende der Ersatzversorgung: Die Ersatzversorgung erfolgt maximal drei Monate lang. Während dieser Zeit können Sie jederzeit einen neuen Lieferanten Ihrer Wahl mit der Belieferung beauftragen. Für die Beendigung der Ersatzversorgung gibt es keine Kündigungsfrist.

Hier erhalten Sie einen Überblick unserer Ersatzversorgungspreise in den vergangenen sechs Monaten:

Strom

Preise zur Ersatzversorgung mit Strom ohne registrierende Lastgangmessung (SLP):

Preise zur Ersatzversorgung mit Strom mit registrierender Lastgangmessung (RLM):

Gas

Preise zur Ersatzversorgung mit Gas ohne registrierende Lastgangmessung (SLP):

Preise zur Ersatzversorgung mit Gas mit registrierender Lastgangmessung (RLM):

Sie haben weitere Fragen? Gerne sind wir in einem persönlichen Gespräch für Sie da. Sie finden uns im Kundenzentrum in der Waldseestraße 24 oder erreichen uns telefonisch unter 07221 277-772.

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