Trinkwasser zählt zu den am besten überwachten Lebensmitteln überhaupt, nicht zuletzt dank der strengen Bestimmungen der Trinkwasserverordnung. Dazu gehört insbesondere die Anzeige- und Untersuchungspflicht in Bezug auf Legionellen – Bakterien, die schwerwiegende Erkrankungen verursachen können: die Legionellose bzw. die Legionärskrankheit (atypische Lungenentzündung).
In erhöhter Konzentration können Legionellen nur in warmem Wasser vorkommen. Es ist daher wichtig, vor allem große Warmwasserbereitungsanlagen stets genau zu prüfen. Dies sind beispielsweise Trinkwasser-Installationen in Gebäuden, in denen Trinkwasser im Rahmen einer öffentlichen oder gewerblichen Tätigkeit (z.B. Vermietung) abgegeben wird, die eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung enthalten und in denen Duschen oder andere Einrichtungen zur Vernebelung des Trinkwassers vorhanden sind.
Für öffentliche Gebäude ist die Untersuchung einmal im Jahr, für gewerblich genutzte Gebäude alle drei Jahre obligatorisch. Öffentliche Gebäude müssen überdies dem Gesundheitsamt angezeigt werden.