Die Stadtwerke Baden-Baden klären auf: Gesundheitsgefahr Legionellen im Trinkwasser

Trinkwasser zählt zu den am besten überwachten Lebensmitteln überhaupt, nicht zuletzt dank der strengen Bestimmungen der Trinkwasserverordnung. Dazu gehört insbesondere die Anzeige- und Untersuchungspflicht in Bezug auf Legionellen – Bakterien, die schwerwiegende Erkrankungen verursachen können: die Legionellose bzw. die Legionärskrankheit (atypische Lungenentzündung).

Wo eine regelmäßige Prüfung auf Legionellen dringend erforderlich ist

Gesundheitsgefahr Legionellen im Trinkwasser
Gesundheitsgefahr Legionellen im Trinkwasser

In erhöhter Konzentration können Legionellen nur in warmem Wasser vorkommen. Es ist daher wichtig, vor allem große Warmwasserbereitungsanlagen stets genau zu prüfen. Dies sind beispielsweise Trinkwasser-Installationen in Gebäuden, in denen Trinkwasser im Rahmen einer öffentlichen oder gewerblichen Tätigkeit (z.B. Vermietung) abgegeben wird, die eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung enthalten und in denen Duschen oder andere Einrichtungen zur Vernebelung des Trinkwassers vorhanden sind.

Wie oft das Wasser geprüft werden sollte

Für öffentliche Gebäude ist die Untersuchung einmal im Jahr, für gewerblich genutzte Gebäude alle drei Jahre obligatorisch. Öffentliche Gebäude müssen überdies dem Gesundheitsamt angezeigt werden.

Ob Ihre Anlage melde- bzw. untersuchungspflichtig ist, können Sie per Klick aufs Formular testen:

Für Ihre Anlage besteht:

Untersuchungspflicht!

Bitte wenden Sie sich an ein nach ISO 17025 akkreditiertes Labor für Legionellenuntersuchungen.

keine Meldepflicht!
keine Untersuchungspflicht!

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