Ausgleichsleistungen für Jahresmengendifferenzen bei Abnahmestellen, die nach dem synthetischen Lastprofilverfahren bilanziert werden, werden dem jeweiligen Lieferanten wie folgt vergütet bzw. in Rechnung gestellt:
Die Stadtwerke Baden-Baden werden dem Lieferanten elektrische Arbeit als ungewollte Mindermenge bereitstellen bzw. als ungewollte Mehrmenge abnehmen (§ 13 Abs. 2 und 3 StromNZV) und diese im Rahmen der Jahresmehr- und Jahresmindermengenabrechnung abrechnen. Dabei werden die vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (bdew) nach den geltenden Richtlinien ermittelten und im Internet veröffentlichten Preise herangezogen. Diese können von der Internetseite des bdew unter https://www.bdew.de/energie/mehr-mindermengenabrechnung-strom/ heruntergeladen werden.
Die Ermittlung der Mehr- bzw. Minderbezugsmengen erfolgt nach dem folgenden Verfahren:
- Für jeden Zählpunkt, der vom Lieferanten nach dem Lastprofilverfahren beliefert wird, ermittelt der Netzbetreiber im Rahmen der üblichen Ablesezyklen aus dem Zählerstand den tatsächlichen abrechnungsrelevanten Jahresenergieverbrauch ggf. mit rechnerischer Abgrenzung.
- Nach Feststellung des tatsächlichen Jahresenergieverbrauchs aller Kunden erfolgt die Ermittlung der Mehr- oder Mindermengen durch die Bildung der Differenzmengen zwischen der Anwendung des Lastprofilverfahrens auf den tatsächlichen jeweiligen Jahresenergieverbrauch und der Anwendung auf den geschätzten jeweiligen Jahresenergieverbrauch.
- Übersteigen die tatsächlichen Entnahmen den geschätzten Jahresenergieverbrauch, liegt eine Mehrbezugsmenge vor, die als vom Netzbetreiber geliefert gilt. Im umgekehrten Fall gilt die Minderbezugsmenge als vom Netzbetreiber abgenommen.
- Die Minderbezugsmengen oder Mehrbezugsmengen werden je Kundengruppe für jeden Monat ermittelt. Für die Abrechnung erfolgt eine monatliche Saldierung über alle Kunden des Lieferanten.
- Für Mehrbezugsmengen zahlt der Lieferant an den Netzbetreiber, für Minderbezugsmengen zahlt der Netzbetreiber an den Lieferanten je kWh Wirkarbeit ein Entgelt.
Die Stadtwerke Baden-Baden erbringen den Nachweis der Wiederverkäufereigenschaft von Erdgas und/oder Elektrizität für Zwecke der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers nach §13b Abs.2 Nr.5 Buchstabe b und Abs.5 UStG. (Reverse-Charge-Verfahren).