Keine 3G-Regel im ÖPNV – FFP2 Maskenpflicht bleibt

21. Mär 2022

Ab sofort entfällt in Baden-Württemberg die 3G-Regelung im ÖPNV.

Dies bedeutet, dass für die Fahrt mit dem Bus kein 3G-Nachweis mehr benötigt wird. 

Die FFP2-Maskenpflicht bleibt weiterhin nach §3 der Corona-Verordnung BW unverändert bestehen. 

Kinder von 6 bis 17 Jahren können OP- oder FFP2-Masken tragen.
Ausgenommen sind Kinder unter 6 Jahren und Personen, denen das Tragen einer Maske aus gesundheitlichen gemäß ärztlicher Bescheinigung Gründen nicht möglich ist.

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