21. Mär 2022
Ab sofort entfällt in Baden-Württemberg die 3G-Regelung im ÖPNV.
Dies bedeutet, dass für die Fahrt mit dem Bus kein 3G-Nachweis mehr benötigt wird.
Die FFP2-Maskenpflicht bleibt weiterhin nach §3 der Corona-Verordnung BW unverändert bestehen.
Kinder von 6 bis 17 Jahren können OP- oder FFP2-Masken tragen.
Ausgenommen sind Kinder unter 6 Jahren und Personen, denen das Tragen einer Maske aus gesundheitlichen gemäß ärztlicher Bescheinigung Gründen nicht möglich ist.