Ihr Energieversorger hat Insolvenz angemeldet?

20. Okt 2021

Keine Sorge wir lassen Sie nicht im Dunkeln. Die Versorgung mit Strom ist gesetzlich gesichert.

Auch wenn das Insolvenzverfahren bereits läuft und Ihr Anbieter die Stromlieferung eingestellt hat, ist die unterbrechungsfreie Versorgung mit Energie gesetzlich gesichert. Sie erhalten dann automatisch die sogenannte Ersatzversorgung nach § 38 des Energiewirtschaftsgesetztes (EnWG) und werden vom örtlichen Grundversorger mit Strom versorgt – und das zu den allgemeinen Preisen.

Die Preise setzen sich aus einem festen Grundpreis und aus einem verbrauchsabhängigen Arbeitspreis zusammen.

Der Grundversorger im Stadtgebiet Baden-Baden, Ebersteinburg, Sandweier, Haueneberstein, Steinbach, Varnhalt und Neuweier sind die Stadtwerke Baden-Baden. Übrigens: Die Ersatzversorgung können Sie jederzeit kündigen.

Unser Tipp: So erkennen Sie unseriöse Energieanbieter

Indikatoren für die Seriosität eines Energieanbieters sind z.B.:

  • Unternehmensgröße
  • Markenbekanntheit 
  • Zeitraum des Bestehens
Seien Sie daher vorsichtig bei Hinweise zu sehr kurzen Preisgarantien, falschen Abrechnungen und nicht ausgezahlten Boni.

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Gerne beantworten wir Ihre Fragen persönlich. Kontaktieren Sie uns ganz einfach telefonisch unter: 07221 277-772 oder unter service@swbad.de

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