20. Okt 2021
Keine Sorge wir lassen Sie nicht im Dunkeln. Die Versorgung mit Strom ist gesetzlich gesichert.
Auch wenn das Insolvenzverfahren bereits läuft und Ihr Anbieter die Stromlieferung eingestellt hat, ist die unterbrechungsfreie Versorgung mit Energie gesetzlich gesichert. Sie erhalten dann automatisch die sogenannte Ersatzversorgung nach § 38 des Energiewirtschaftsgesetztes (EnWG) und werden vom örtlichen Grundversorger mit Strom versorgt – und das zu den allgemeinen Preisen.
Die Preise setzen sich aus einem festen Grundpreis und aus einem verbrauchsabhängigen Arbeitspreis zusammen.
Der Grundversorger im Stadtgebiet Baden-Baden, Ebersteinburg, Sandweier, Haueneberstein, Steinbach, Varnhalt und Neuweier sind die Stadtwerke Baden-Baden. Übrigens: Die Ersatzversorgung können Sie jederzeit kündigen.
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