Wegfall der Gasbeschaffungsumlage

19. Okt 2022

Nach Beschluss der Bundesregierung vom 30. September 2022 wurde die „Gasbeschaffungsumlage“ rückwirkend zurückgenommen.

Kunden der Grundversorgung und des Sondervertrags:
Mitte September informierten wir unsere Gaskunden in der Grundversorgung und im Sondervertrag über die Weitergabe der im August veröffentlichten „Gasbeschaffungsumlage“ in Höhe von 2,4 Cent/kWh und „Gasspeicherumlage“ in Höhe von 0,059 Cent/kWh nach dem Energiesicherungsgesetz.

Nach Beschluss der Bundesregierung vom 30. September 2022 wurde die „Gasbeschaffungsumlage“ rückwirkend zurückgenommen. Entsprechend wird diese Umlage durch uns nicht eingezogen. Ebenfalls werden wir die sogenannte „Gasspeicherumlage“ zunächst nicht einziehen.
Entsprechend gilt der jeweilige Preisstand vom 1. Oktober 2022. Diesen finden Sie hier.

Kunden des gasfix:
Für unsere „gasfix“ Kunden entfällt auf der Jahresrechnung die Position „Gasbeschaffungsumlage“. Die zum 01.10.2022 eingeführte „Gasspeicherumlage“ in Höhe von 0,059 ct/kWh (netto) bleibt weiterhin bestehen und wird auf der Jahresabrechnung separat ausgewiesen.

Alle Gaskunden:
Positive Auswirkungen hat die Senkung der Mehrwertsteuer auf Gas: Vom 1. Oktober 2022 bis März 2024 wird der Steuersatz von aktuell 19 Prozent auf 7 Prozent gesenkt.

Die geänderten Abschlagspläne bleiben weiterhin bestehen.
Hierzu erhalten Sie im November eine gesonderte schriftliche Mitteilung von uns mit weiteren ausführlichen Informationen zu Ihrem Abschlagsplan.

Bei Fragen können Sie uns jederzeit persönlich kontaktieren.
Rufen Sie uns einfach an: 07221 277-772

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