3G-Zutrittsregel im Kundenzentrum

22. Nov 2021

Auf Grund der eingetretenen Alarmstufe gilt ab sofort für unsere Kundenzentren die 3G-Zutrittsregel.

Auf Grund der eingetretenen Alarmstufe in Baden-Württemberg, ist das Kundenzentrum der Stadtwerke Baden-Baden von den Regelungen des § 17 Abs. 1 CoronaVO (Handels- und Dienstleistungsbetriebe) betroffen. Darin ist geregelt, dass in der Alarmstufe nicht geimpften Personen Zutritt nur dann gewährt werden kann, wenn ein negativer Test (Antigen-Schnelltest oder PCR-Test) vorgelegt wird.

Ab sofort gelten daher für die Kundenzentren der Stadtwerke während der Alarmstufe die 3G-Zutrittsregel.
Wir bitten um Ihr Verständnis.

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